Die Gerüchte um den Flohmarkt reißen nicht ab. Anbieter berichten von abgewiesenen Händlern. Die Stadt versichert, dass die Regeln unverändert sind.

Böblingen: Marc Schieferecke (eck)

S-Mitte - Die Gerüchte um den Flohmarkt auf dem Karlsplatz reißen nicht ab. Am vorvergangenen Samstag ist die Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle neuerlich auf dem Markt unterwegs gewesen. „Sechs Händler haben mir gesagt, dass keine Tageshändler mehr zugelassen sind, und dass auch schon welche abgewiesen wurden“, sagt Kienzle. „Ganz so Ente ist die Ente also doch nicht.“

 

Wie berichtet, hatte der Geschäftsführer der stadteigenen Gesellschaft Märkte Stuttgart, Axel Heger, erklärt, alle Befürchtungen um tiefgreifende Änderungen am Flohmarkt seien „eine absolute Ente“. Dennoch hält sich der Verdacht hartnäckig, dass seit Jahresbeginn keine privaten Anbieter mehr zugelassen und gewerbliche Tageshändler unerwünscht sind. Kienzle, wie der Kopf des Flohmarktvereins, Jörg Trüdinger, befürchten deshalb, dass der Flohmarkt ausblutet und mit der Zahl der Anbieter auch die der Kunden schwindet.

Die Stadt prüft Händler ohne Gewerbeschein genauer

„Tageshändler werden nicht abgewiesen, wenn sie einen Gewerbeschein haben“, sagt Gabriella Zanetti. Sie ist die für Flohmärkte zuständige Mitarbeiterin bei der Marktgesellschaft. Die Stadt mache allerdings ihre Ankündigung wahr, genau zu überprüfen, ob die Anbieter Ware aus ihrem Keller oder Haushalt verkaufen oder eigens für den Handel Erworbenes. Im zweiten Fall muss der Verkäufer einen Gewerbeschein beantragen – und seine Einnahmen versteuern. „Wer regelmäßig kommt, dem ist das auch zuzumuten“, sagt Zanetti – und überdies gesetzliche Pflicht.

Händler, die zweifelsfrei als Privatleute auf den Flohmarkt kommen, seien unverändert zugelassen und erwünscht. „Die tragen ja auch zum Flair des Marktes bei“, sagt Zanetti. Augenscheinlich kommen aber auch Anbieter auf den Karlsplatz, die sich die Gewerbeanmeldung sparen wollen – samt der dazugehörigen Steuern.

Die Marktgesellschaft fürchtet Anzeigen wegen Beihilfe

Das scheinen mehr zu sein, als bisher angenommen. „Wer jeden Samstag kommt, bewegt sich offensichtlich nicht im privaten Bereich“, sagt Zanetti, „so viel Hausrat hat niemand zu verkaufen“. In solch offensichtlichen Fällen „kann es auch sein, dass jemand abgewiesen wird“. Die Marktgesellschaft befürchtet, womöglich wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung belangt zu werden. Die Industrie- und Handelskammer, die für Marktveranstalter eigens Berater beschäftigt, hält die Sorge für abwegig.

Bisher war nur ein Verdacht auf Schwarzverdienst am Finanzamt vorbei bekannt geworden. Der Zoll hatte vor einigen Wochen auf dem Flohmarkt kontrolliert und einen Händler ertappt, der mit dem Gewerbeschein eines verstorbenen Verwandten Ware verkaufte. Anlass für die Kontrolle war eine anonyme Anzeige – wohl eines Konkurrenten auf dem Markt. Die allsamstägliche Kontrolle obliegt dem Personal einer Marktaufsicht.

Auf ihren Internetseiten veröffentlicht die Märkte Stuttgart allerlei Informationen, etwa zur Anfahrt zum Karlsplatz, zu dessen Alter oder eine Liste regelmäßiger Anbieter samt Lage ihres Standes. Über gesetzliche Bestimmungen oder städtische Bedingungen ist hingegen nichts zu lesen. Auch die Bewerbungsformulare für die großen Flohmärkte im Frühjahr und Herbst enthalten allerlei Regularien bis hin zum Verbot des Verkaufs von Schusswaffen. Hinweise auf die mögliche Pflicht zur Gewerbeanmeldung oder eine Mahnung zur Steuerehrlichkeit fehlen hingegen.