Das schwere Zugunglück von Bad Aibling beschäftigt am Mittwoch nun auch den Bundestag. Die Ermittler führen das Unglück auf das menschliche Versagen eines 39-jährigen Fahrdienstleiters zurück.

Bad Aibling - Das schwere Zugunglück von Bad Aibling und mögliche Konsequenzen für den Bahnbetrieb in Deutschland sind am Mittwoch Thema im Bundestag. Bei einer Sitzung des Verkehrsausschusses wird dazu auch Bundesminister Alexander Dobrindt (CSU) erwartet. Den Abgeordneten soll ein Bericht der Bundesregierung vorgelegt werden.

 

Unterdessen sehen die Ermittler eine Woche nach dem Unglück mit elf Todesopfern menschliches Versagen des Fahrdienstleiters als Ursache an. Gegen den 39-Jährigen, der zwei Züge auf eingleisiger Strecke hatte passieren lassen, sei ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet worden, sagte am Dienstag der Leitende Oberstaatsanwalt Wolfgang Giese in Bad Aibling. Nachdem er sich zunächst auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen hatte, äußerte er sich den Ermittlern zufolge inzwischen ausführlich.

Kein Hinweis auf Drogen

„Hätte er sich regelgemäß, also pflichtgerecht, verhalten, wäre es nicht zum Zusammenstoß gekommen“, sagte Giese. Unmittelbar nach dem Unglück wurde bereits gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.

Der Mann stand nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen. Eine Blutprobe habe keine Auffälligkeiten oder Hinweise auf Erkrankungen ergeben, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Branz am Dienstag. Die Bahnpolizei habe am Umfallmorgen umgehend eine Blutentnahme bei dem 39-Jährigen veranlasst

39-Jähriger setzt noch Notruf ab

In Untersuchungshaft sei er derzeit nicht. „Man muss nicht davon ausgehen, dass hier ein Haftgrund vorliegt“, sagte Giese. Es gehe um eine fahrlässige Tat, nicht um eine vorsätzliche und um einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren. Der Fahrdienstleiter wurde in Absprache mit seinen Verteidigern an einen sicheren Ort gebracht. „Ihm geht’s nicht gut“, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Branz. „Was wir momentan haben, ist ein furchtbares Einzelversagen“, fügte er hinzu.

Der Fahrdienstleiter habe, als er seinen Fehler bemerkt habe, noch einen Notruf abgesetzt, so Branz weiter. „Aber der ging ins Leere.“ Technisches Versagen schließen die Ermittler aus. Bereits am Montag hatte auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) bekräftigt, dass es darauf keine Hinweise gebe.

Die beiden Nahverkehrszüge des zwischen Holzkirchen und Rosenheim verkehrenden privat betriebenen Meridians waren am 9. Februar in der Nähe des oberbayerischen Kurorts Bad Aibling frontal zusammengestoßen.

Elf Menschen kamen ums Leben, mehr als 80 Insassen wurden teils schwer verletzt. Es handelt sich um eines der schwersten Zugunglücke Deutschlands.

Seit dem Unglück wurden 71 Fahrgäste von den Ermittlern als Zeugen vernommen, darunter auch 19 Schwerverletzte.

Die Wiederherstellung der stark beschädigten Bahnstrecke dauert noch immer an. Auf einer Länge bis zu 120 Metern müssen Schienen und Schwellen teils erneuert werden. Es ist noch unklar, wann die Unglücksstrecke wieder freigegeben werden kann.