Das Regierungspräsidium steht im Streit um ein Schlüsselgrundstück auf Seiten der Stadt Ebersbach. Doch sie kann sich nur über einen Teilerfolg freuen.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Ebersbach - Im Streit um mehrere Schlüsselgrundstücke am Kauffmann-Areal in Ebersbach hat sich die Stadt mit ihrem Wunsch nach einer Enteignung offenbar durchgesetzt. Nach Informationen der StZ hält die Enteignungskammer beim Stuttgarter Regierungspräsidium es für vertretbar, die betroffene Erbengemeinschaft zur Herausgabe der Parzellen zu zwingen. Die Stadt benötigt sie, um eine innerstädtische Entlastungsstraße entlang der Bahnlinie fertig zu stellen. Sie soll das neue Einkaufszentrum auf dem Kauffmann-Areal für die Bewohner der nördlichen Stadtteile auf kurzem Wege erschließen.

 

Die Entscheidung ist nur ein Teilerfolg

Für die Stadt ist die sich abzeichnende Entscheidung gleichwohl nur ein Teilerfolg. Denn ihrer Forderung, die Grundstücke sofort zuzuteilen, will die Kammer offenbar nicht entsprechen. Im Ebersbacher Rathaus macht man sich in diesem Punkt jedenfalls keine Illusionen. Die Kammer habe bereits bei der mündlichen Verhandlung in der vergangenen Woche diese Tendenz klar erkennen lassen, räumte der Stadtkämmerer Helmut Roth ein. Demnach reichten die Gründe nach Ansicht der Kammer für solch einen tiefgreifenden Eingriff nicht aus.

Der Zeitplan der Stadt gerät ins Wanken

Der wichtigste Schritt sei aber das grundsätzliche Ja zur Enteignung, sagte Roth. Gleichwohl gerät der Zeitplan der Stadt nun ins Wanken. Im Herbst, wenn das neue Einkaufszentrum auf der ehemaligen Industriebrache im Herzen der Stadt eröffnet, sollte die Entlastungsstraße eigentlich fertig sein. Dadurch sollte verhindert werden, dass die Bewohner der nördlichen Stadtteile einen Umweg durch die Innenstadt nehmen müssen, um zum Kauffmann-Areal zu gelangen – oder dass sie den Weg dorthin gleich ganz meiden.

Bisher war man im Stadtbauamt noch optimistisch gewesen, das fehlende, 120 Meter lange Straßenstück rechtzeitig asphaltieren zu können. Doch das wird nun knapp. Allein für die Vergabe der Arbeiten müssen man zwei Monate rechnen, sagt Werner Hauser vom Tiefbauamt. Hinzu komme eine Bauzeit von drei Monaten.

Die Stadt muss abwarten

Doch nun muss die Stadt abwarten, bis das Verfahren offiziell abgeschlossen ist. Zwar hätte die Eigentümergemeinschaft, der eine in den USA praktizierende Rechtsanwältin angehört, auch gegen eine vorzeitige Zuteilung klagen können. Dies wäre von der zuständigen Baulandkammer des Landgerichts aber im beschleunigten Verfahren abgehandelt worden. Nun muss im Fall einer Klage der Ausgang des Hauptverfahrens abgewartet werden. Dass es zu einem Rechtsstreit kommt, damit rechnet auch das Regierungspräsidium, dass sich für die schriftliche Ausarbeitung seiner Entscheidung deshalb noch eine weitere Woche Zeit nimmt. Man wolle sich deshalb offiziell noch nicht äußern, sagte der Sprecher der Behörde, Clemens Homoth-Kuhs. Nur so viel: Die dreiköpfige Kommission habe ihre Entscheidung einstimmig gefällt und sei davon überzeugt, dass die gefundene Lösung für beide Seiten annehmbar sei.

Eigentümer wollen noch mehr verkaufen

Allerdings war es schon bisher trotz verschiedener Einigungsversuche zu keiner Annäherung gekommen. Dabei ist kurios, dass die Eigentümergemeinschaft im Grundsatz Verkaufsbereitschaft signalisiert hatte. Sie wollte sogar mehr verkaufen, als die Stadt forderte. Doch die wollte nur den Teil der Grundstücke erwerben, den sie für den Bau der Straße benötigt.

In diesem Punkt scheint sich die Stadt ebenfalls durchzusetzen. Nach Informationen der StZ ist die Enteignungskammer der Meinung, dass ein Teilverkauf den bisherigen Eigentümern zumutbar ist. Die verkleinerten Grundstücke könnten immer noch vermarktet und bebaut werden. Auch beim Quadratmeterpreis bleibt die Forderung der Eigentümergemeinschaft weitgehend unerfüllt. Es sei der Kammer überzeugend dargestellt worden, dass die Stadt im Grundsatz ein faires Angebot vorgelegt habe, hieß es.

Früher hat die Stadt schon mehr bezahlt

Der Preis dürfte etwas über dem Bodenrichtwert von 330 Euro pro Quadratmeter liegen, der in der Ebersbacher Innenstadt bezahlt wird. Allerdings soll die Stadt bei anderen Kaufverhandlungen auch schon das Doppelte bezahlt haben. Roth bestritt dies. Und selbst wenn einmal zu viel Geld geflossen sei, dann sei dies kein Argument, jetzt wieder zu viel zu zahlen.