Ein Polizeibeamter aus Göppingen soll im Jahr 2012 SMS mit rechtem Inhalt verschickt haben und trotzdem nicht vom Dienst suspendiert worden sein. Die Nachrichten sollen Texte der verbotenen Rechtsrock-Band "Landser" sowie die Formulierung "Sieg und Heil und fette Beute - ein dreifaches Sieg Heil“ enthalten haben.

Ulm  - In der baden-württembergischen Polizei ist ein weiterer Fall von möglicher rechter Gesinnung bekanntgeworden: Ein Polizist der früheren Polizeidirektion Göppingen hat im Jahr 2012 SMS mit rechtsextremen Inhalten verschickt. Das folgende Disziplinarverfahren habe im April 2014 mit einer Geldbuße geendet, teilte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Ulm am Dienstag mit und bestätigte einen Bericht des SWR. Wie hoch diese war, wollte der Sprecher nicht sagen. Der Beamte sei weiterhin im Dienst. Das Innenministerium hatte von dem Vorfall Kenntnis. Ein Sprecher sieht allerdings ebenso wie die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kein generelles Problem mit Rechtsextremismus in der Polizei.

 

Der Mann hatte SMS dem SWR-Bericht zufolge an andere Polizisten mit Texten der verbotenen Rechtsrock-Band „Landser“ sowie der Formulierung „Sieg und Heil und fette Beute - ein dreifaches Sieg Heil“ verschickt. Gegen den Beamten sei ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, Ermittler hätten sein Haus durchsucht.

GdP-Landeschef Rüdiger Seidenspinner sieht in dem Vorfall keinen Hinweis auf eine grundsätzliches Thema bei der Polizei. Die aktuell vor dem NSU-Untersuchungsausschuss im Stuttgarter Landtag thematisierte Mitgliedschaft zweier Polizisten im Ku-Klux-Klan liege rund 15 Jahren zurück, zudem gebe es aktuell noch den Übergriff eines Bundespolizisten in Hannover auf einen Flüchtling. „Bei der Summe der Polizistinnen und Polizisten würde ich daraus nicht ablesen, dass die Polizei besonders gefährdet ist“, sagte Seidenspinner.

SMS in "angetrunkenem Zustand" versendet

Zwar kritisierte er die seiner Ansicht nach zu laschen Disziplinarmaßnahmen für die beiden ehemaligen Ku-Klux-Klan-Mitglieder. Beide blieben im Dienst. Allerdings fordert Seidenspinner generell keine strengere Handhabe: „Ich denke, dass unsere Regularien im Großen und Ganzen hier schon greifen.“ Das Innenministerium betont, dass seit Jahresanfang die Polizeipräsidien vierteljährlich alle Disziplinarverfahren an das Landespolizeipräsidium melden. Es gehe dabei um eine Kontrolle, wie die Dienststellen mit entsprechenden Maßnahmen umgingen, sagte ein Sprecher. Zwischen 2002 und 2012 seien 25 Disziplinarverfahren gegen Polizisten wegen Vorfällen mit rechtsextremem Hintergrund angestrengt worden.

Bei dem Fall aus dem Jahr 2012 hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Ende 2013 festgestellt, dass die Anordnung der Durchsuchung durch das Verwaltungsgericht Stuttgart rechtswidrig gewesen sei. In dem Beschluss steht, dass die Voraussetzungen für eine Durchsuchung nicht erfüllt gewesen seien. Die sei nur der Fall, „wenn der Beamte des ihm zur Last gelegten Dienstvergehens dringend verdächtig ist und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird“.

Die Staatsanwaltschaft hatte ein entsprechendes Verfahren bereits 2012 eingestellt. Befragte Kollegen des Polizisten hätten nichts über „rechtslastige Tendenzen oder Denkstrukturen“ des Mannes berichten können, heißt es in dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes. Zudem seien die SMS „zumindest im angetrunkenen Zustand“ versendet worden.