Die Polizisten im Land sollen laut Koalitionsvertrag identifizierbar sein. Doch Innenminister Reinhold Gall (SPD) zögert bei der Umsetzung der Pläne. Die Grünen werden allmählich ungeduldig.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der Passus im Koalitionsvertrag geht letztlich auf eine Initiative der Stuttgarter Grünen zurück. Sie waren es, die nach dem Polizeieinsatz am „Schwarzen Donnerstag“ im Schlossgarten eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte forderten. Per Änderungsantrag brachten sie den Punkt ins Wahlprogramm, nach dem Wahlsieg fand er den Weg in die Vereinbarung mit der SPD. Seither steht dort auf Seite 66: „Wir werden eine individualisierte anonymisierte Kennzeichnung der Polizei bei sogenannten Großlagen einführen, unter strikter Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Polizistinnen und Polizisten.“

 

Wie sinnvoll das wäre, hat gerade erst die Abschlussbilanz des Justizministeriums zu den Ermittlungen nach dem Polizeieinsatz gezeigt. 156 Verfahren gegen unbekannte Polizeibeamte – mehr als doppelt so viele wie gegen unbekannte Projektgegner – musste die Staatsanwaltschaft danach einstellen, weil „kein Beschuldigter identifiziert werden konnte“ oder kein strafbares Verhalten feststellbar war. So blieb der Vorwurf – meistens Körperverletzung im Amt – in diesen Fällen fast durchweg ungeklärt. Nur fünf Verfahren gegen identifizierte Beamte landeten vor Gericht oder werden dort noch verhandelt.

Der Erkenntnis sind noch keine Taten gefolgt

Doch der Erkenntnis sind auch nach drei Jahren noch keine Taten gefolgt. Im ersten Regierungsjahr zeigte sich der zuständige Innenminister Reinhold Gall (SPD) noch recht zupackend. Mit einem Code an der Uniform, lobte Gall, könne man Vorwürfe in Zweifelsfällen schneller aufklären. „Sollte sich jemand daneben benommen haben, gehen wir dem nach.“ Die Bürger sollten „nicht das Gefühl haben, da wird etwas vertuscht.“

Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) machte sich sogar auf dem Stuttgarter Marktplatz für eine Kennzeichnung stark, allerdings keine namentliche. So könnten Einsatzkräfte, etwa bei Demonstrationen, auch vor falschen Behauptungen geschützt werden, sagte er beim „Dialogforum“. Zuspruch erhielten die Sozialdemokraten vom Landesdatenschutzbeauftragten Jörg Klingbeil: Er halte es „für eine hervorragende Idee“, wenn die Beamten bei Bedarf identifiziert werden könnten.

Die Proteste aus den Reihen der Polizei haben wohl Eindruck gemacht

Inzwischen ist der Elan des Innenministers ziemlich erlahmt – wohl auch unter dem Eindruck der Proteste aus den Reihen der Polizei. In dem Vorhaben komme ein kollektives Misstrauen gegen die Beamten zum Ausdruck, beschwerte sich die Deutsche Polizeigewerkschaft. Gall sei „drauf und dran, zahlreiche Sympathien aufs Spiel zu setzen“, warnte der Vorsitzende Joachim Lautensack. Fazit: „Nicht mit uns.“

Die Drohung scheint den Ressortchef nicht unbeeindruckt gelassen zu haben. Inzwischen nährt er jedenfalls Zweifel, ob die Kennzeichnung überhaupt notwendig sei. Eine StZ-Anfrage nach dem Stand der Umsetzung des Koalitionsvertrages ließ er seine Pressestelle mit dem Hinweis beantworten, das Thema werde bundesweit diskutiert; bei Großlagen würden schließlich Kräfte aus mehreren Bundesländern eingesetzt. Bereits heute seien Polizisten im geschlossenen Verband identifizierbar: „Wir brauchen folglich keine Sorge haben, einen Polizisten nicht identifizieren zu können, sollte er über die Stränge schlagen“, sagte der Sprecher. Ähnlich äußerte sich Gall selbst, etwa bei Auftritten im Bundestagswahlkampf.

Dem Innenminister ist es wichtig, die Persönlichkeitsrechte der Beamten zu wahren

Auch auf die Nachfrage der StZ stellte das Ministerium erst einmal die Bedenken heraus: In Berlin, wo es bereits seit 2008 eine Kennzeichnungspflicht gebe, habe sie Ermittlungen gegen Polizisten „nicht wesentlich erleichtert“; zu diesem Ergebnis sei ein Gutachten der Freien Universität gekommen. In Rheinland-Pfalz habe die Einigungsstelle beim Innenressort die Kennzeichnung inzwischen abgelehnt, „trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag“. Dennoch, lässt Gall versichern, werde man sich des Themas annehmen – und verweist auf weitere Probleme. Bei „dynamischen Einsatzsituationen“ könne trotz Kennzeichnung eine Identifizierung nicht möglich sein. Ganz wichtig sei zudem, dass die Anonymität und damit die Persönlichkeitsrechte der Beamten gewahrt blieben, etwa durch eine wechselnde Nummerierung. Dazu werde man auch den Hauptpersonalrat einbinden.

Den mitregierenden Grünen geht das alles erkennbar zu zäh voran. Zum Jahrestag des „Schwarzen Donnerstags“ drängten Landesverband und Fraktion, „endlich“ zu handeln: Man brauche die Kennzeichnung bei allem Grundvertrauen in die Polizei, „um schwarze Schafe zu entlarven“. Sie sei „von elementarer Bedeutung“, sekundierte der Stuttgarter Kreisverband. Für Ministerpräsident Winfried Kretschmann scheint das Vorhaben indes weniger dringlich zu sein: Derzeit sei es „nicht aufgerufen“, bekundete er kürzlich vor Journalisten, wann es umgesetzt werde, könne er nicht sagen.