Für ein Wohnhaus in der Anschlussunterbringung der Asylbewerber ändert die Gemeinde Kernen einen Bebauungsplan. Sie verzichtet auf Gewerbe und weist ein Mischgebiet aus, damit ein dauerhaftes Wohnen der Flüchtlinge erlaubt ist.

Kernen - Fast einstimmig hat der Gemeinderat Kernen in seiner Sitzung am Donnerstag den Entwurf eines Bebauungsplans gutgeheißen, um für anerkannte oder geduldete Asylbewerber sowie für andere Wohnungssuchende zwei Häuser bauen zu können. Der Entwurf des Bebauungsplans „Erwin-Bahnmüller-Straße – 1. Änderung“ wird nun öffentlich ausgelegt. Das Plangebiet liegt zwischen der Erwin-Bahnmüller- und Robert-Bosch-Straße. Wann die Unterlagen im Rathaus einsehbar sind und die Bürger schriftlich Einwände vorbringen können, wird noch gesondert bekannt gegeben.

 

Nachhaltige Lösung

Der Gemeinderat und die Verwaltung unter Bürgermeister Stefan Altenberger geben an, dass sie „eine nachhaltige und sozialverträgliche Lösung“ für den Mangel an Wohnraum für Asylbewerber in der so genannten Anschlussunterbringung anstreben. Diese Personengruppe ist üblicherweise schon seit zwei Jahren in der Bundesrepublik und kann damit rechnen, hier ihre neue Heimat zu finden. Wenn der Zustrom an Flüchtlingen eines Tages abebbt und zumindest ein Teil der Bewohner sich eine eigene Wohnung gesucht hat, sollen die nicht mehr belegten Räume für andere Menschen in Not genutzt werden. Daher will die Gemeindeverwaltung zwei Gebäude in einer soliden und ansprechenden Bauweise mit flexibel nutzbaren Grundrissen erstellen. Auch von Anfang an sollen einige Menschen einziehen, die auf dem Wohnungsmarkt keine Bleibe finden. Der Bebauungsplan muss geändert werden, damit es möglich wird, auf Dauer in dem Gebiet zu wohnen. Statt des Gewerbegebiets im westlichen Teil des Planungsgebiets soll ein Mischgebiet, wie es schon im östlichen Teil besteht, ausgewiesen werden. Die Zahl der Bewohner, zur Zeit spricht Bürgermeister Stefan Altenberger von 58, wird im Bebauungsplan noch nicht festgelegt.

Keine Störungen durch Gewerbebetriebe

In den Festsetzungen sorgen die Gemeindeväter dafür, dass Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten ausgeschlossen sind. Zulässig sind damit nur noch Wohngebäude und gewerbliche Nutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Am nördlichen Rand des Gebiets entsteht derzeit ein solches gewerbliches Anwesen als privates Bauvorhaben. Am Südrand ist schon eines vorhanden.

Lärmschutz ist geregelt

Einen besondere Vorkehrung, damit sie ihre Nachbarn nicht mit Lärm belästigen, brauchen die neue Gebäude nicht mehr verwirklichen. So müssen sie nicht mehr lückenlos aneinander gereiht werden, um dem Lärm keine Gasse zu schaffen. „Es können“, so begründet der Planer Erich Ernst Kuhn, „sowieso nur noch Gewerbebetriebe entstehen, die nicht wesentlich stören.“ Aber der Lärm aus den westlich angrenzenden Gewerbegebieten soll mit Lärmschutzwänden und durch die überlegte Anordnung von Räumen abgehalten werden. Die Festsetzungen sollen beispielsweise eine schon diskutierte Erschließung der Wohnungen über Laubengänge ermöglichen, deren Außenwand als Lärmschutz in Form einer Grenzbebauung dient. Ein Zwang, dass auch der Nachbar daran anbaut, entsteht nicht.

Neu ist ein Kinderspielplatz

Höchstens drei Geschosse sind nach wie vor zulässig. Höher als 11,50 Meter dürfen die Häuser nicht werden, wie ebenfalls schon im alten Bebauungsplan geregelt war. Platz wird geschaffen für einen öffentlichen Spielplatz von 300 Quadratmetern Fläche für Kinder im Alter von bis zu 12 Jahren. Dieser biete sich schon durch die Lage der Grundstücke und die gute Geh- und Radwegeanbindung sowie zur Stärkung der sozialen Kontakte innerhalb des Gebiets an, schreibt der Planer Erich Ernst Kuhn.

„Der Bebauungsplan ist aus fachlicher Sicht so richtig, um allen Beteiligten gerecht zu werden“, sagt Kuhn.