Kurz nachdem in der Birkenwaldstraße am Stuttgarter Killesberg ein neues Halteverbotsschild aufgestellt worden war, rückte schon der Vollzugsdienst an, berichten Anwohner. Strafzettel klebten an der Scheibe, kaum dass das neue Halteverbotsschild aufgestellt war. Ein Einspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn sich alles so zutrug, heißt es von der Verkehrsüberwachung der Stadt Stuttgart.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Diese Autobesitzer sind sich echt abgezockt vorgekommen: Als Anwohner der Birkenwaldstraße nahmen sie es noch gelassen hin, dass vor ihrem Haus ein absolutes Halteverbot eingerichtet wurde. Dass es sein musste, das habe er noch eingesehen, sagt einer der Bürger. Er habe schließlich schon oft beobachtet, dass Busse Probleme hatten, um die Kurve zu kommen, wenn dort Fahrzeuge abgestellt waren. Doch wofür die Anwohner überhaupt kein Verständnis haben, ist das, was dem Schild quasi auf dem Fuße folgte: die Strafzettel an der Windschutzscheibe.

 

„Eine Stunde später, der Beton am Fuße des Schilds war noch nicht trocken, kamen schon die Leute vom Vollzugsdienst und klapperten die Straße ab“, schildert der Betroffene. Damit nicht genug, eine weitere Stunde später schon hätten die Mitarbeiter der Stadt eine zweite Runde gemacht und nachgelegt: Wer immer noch im nagelneuen Parkverbot stand, bekam eine Erhöhung des Verwarnungsgeldes hinter den Wischer geklemmt. „Natürlich haben die gesagt, man könnte ja Einspruch erheben. Aber das wäre doch gar nicht erst nötig gewesen“, sagt der Bürger.

Ein Einspruch hat Aussicht auf Erfolg

„Das regeln wir. Wenn das so war, dann müssen die Leute nicht zahlen“, stellt Joachim Elser, der Leiter der Verkehrsüberwachung, klar. Eigentlich dürfte es nicht passieren, dass die Mitarbeiter gleich losziehen, wenn eben erst ein Schild aufgestellt wurde. „Wir bekommen daher alle neuen Park- und Halteverbote mitgeteilt. Natürlich passieren Fehler und es bekommt mal jemand dies nicht mit“, sagt Elser.

Rechtlich ist die Lage eindeutig: „Ein Schild entfaltet dann seine Wirkung, wenn ich es wahrnehme“, erläutert der Chef der Verkehrsüberwachung. Sprich: wenn es aufgestellt wurde, nachdem ein Fahrer sein Auto abgestellt hat und weggegangen ist, ist er quasi unschuldig. Das hat aber auch seine Grenzen, und die seien „höchstrichterlich“ abgesteckt, erläutert Elser. Es gilt eine 72-Stunden-Regel. Exakt drei Tage vorher muss zum Beispiel ein temporäres Verbot oder eine vorhergehende Sperrung angekündigt werden. Das war zum Beispiel neulich beim Kirchentag zu beobachten: Dort, wo für Veranstaltungen Autos weichen mussten, standen Schilder, die das Verbot mit Datum und Uhrzeit ankündigten. Die Frist gilt aber auch für Autohalter. Länger als drei Tage – also jene 72 Stunden – dürfen sie ihr Fahrzeug nicht aus den Augen lassen. „Deswegen werden vor einer Sperrung alle Autos notiert, die dort stehen“, sagt Elser. Dass das Halteverbot eingerichtet wurde, hätten ebenfalls Anwohner angeregt, sagt Susanne Schupp, die Sprecherin der SSB. Sie ergänzt: „Es haben sich immer wieder Bürger beschwert, weil der Bus in der Kurve über den Gehweg fuhr.“ Deswegen habe man das Halteverbot angeregt, das die Stadt dann auch umsetzte. Das Gehweg-Befahren sei seit dem vergangenen Dezember geschehen.

Die Anwohner kritisieren nun auch das Halteverbot

Die SSB stellten zum Fahrbahnwechsel auf der Buslinie 44, die die Birkenwaldstraße hinauf und hinab fährt, von einfachen auf Gelenkbusse um. Diese hätten eine andere „Fahrgeometrie“, wie die Fachleute sagen, erläutert SSB-Sprecherin Schupp. Das heißt, dass die Gelenkbusse mehr Platz in der Kurve brauchen.

Zwei Probleme sind also gelöst: Die Anwohner müssen voraussichtlich kein Verwarnungsgeld zahlen, und die Fußgänger haben den Gehweg wieder für sich. Doch schon kündigt sich ein neuer Konflikt an: Die Anwohner sind mit dem absoluten Halteverbot unzufrieden. „Wir können nicht mal mehr vor der Garage die Einkäufe ausladen oder mit Kindern und Kinderwagen aussteigen. Das kann es doch auch nicht sein“, sagt einer von ihnen. Ob das zu lösen sein wird, ist noch ungewiss.