In Großbritannien hat man damit gute Erfahrungen gemacht: Die Provider installieren einen Filter, den die Nutzer deaktivieren, wenn sie ihn nicht benötigen. Das fordern nun die Landesmedienanstalten auch für Deutschland. Doch es gibt Kritik.

Stuttgart - Der baden-württembergische Landesmedienchef Thomas Langheinrich und sein niedersächsischer Kollege Andreas Fischer fordern, dass Internetprovider ihren Kunden Kinder- und Jugendschutzfilter anbieten sollen. Sie verstehen dies als freiwilliges Angebot ähnlich Antivirenprogrammen, die ein Kunde ebenfalls bei Vertragsabschluss buchen kann. Diese Filter sollen generell eingeschaltet sein, damit der Kunde sich bewusst mit dem Angebot auseinandersetzen muss. Er kann über sein Kundenkonto den Filter dann ausschalten oder auf bestimmte Inhalte einschränken.

 

In Deutschland könnte der Filter sich etwa nach Altersgruppen orientieren. Wie in einer Kinderschutzsoftware könnten Schranken für 6, 12 oder 16 Jahre gesetzt werden. In Großbritannien bietet die British Telecom einen „strikten“, „moderaten“ und „leichten“ Filter an. Sie alle blockieren standardmäßig pornografische Seiten sowie Seiten zu illegalen Drogen oder Suizid- und Magersuchtforen. Die Nutzer können darüber hinaus auch Darstellungen von Nackten, soziale Netzwerke und Spiele blockieren. Der Vorteil besteht darin, dass ein Haushalt nicht mehr für jedes einzelne internetfähige Gerät eine Kinderschutzsoftware installieren muss.

Jugendschutz im Netz setzt in Deutschland derzeit darauf, dass Eltern die Verantwortung für ihre Kinder übernehmen. Das ist parteiübergreifender Konsens. Eltern müssen eine Kinder- und Jugendschutzsoftware installieren, wenn sie verhindern wollen, dass ihre Kinder Angebote mit entwicklungsschädigendem Inhalt besuchen.

Bisher nutzen nur wenige Eltern Schutzprogramme

Bis Juni 2013 durften die Anbieter von Pornografie nur in den Nachtstunden ihre Websites freischalten. Seitdem genügt es, dass sie sich mit einem elektronisch lesbaren Label versehen. Das funktioniert jedoch nur mit zwei Schutzprogrammen: JusProg und die Kinderschutzsoftware der Deutschen Telekom. In allen anderen ungefilterten Browsern werden die Inhalte angezeigt. Gelabelt sind derzeit nur rund 1000 Angebote in Deutschland, schätzt Andreas Fischer. Dazu zählen die großen Anbieter; die kleinen mahnen die Landesmedienanstalten in den Ländern, die für den Jugendschutz in Online-Medien verantwortlich sind, ab. Falsche Kennzeichnungen gelten als Ordnungswidrigkeit und werden mit Bußgeldern belegt.

Gleichwohl greift das Gesetz nicht bei ausländischen Angeboten. Deshalb prüft die Jugendschutzsoftware auch nicht gekennzeichnete Websites mit ihrem Filter. Doch der Filter hat nur eine Genauigkeit von 80 Prozent: Das bedeutet, dass immer wieder falsche Seiten angezeigt und normale Seiten gesperrt werden. Für die Jugendschützer ist das „besser als nichts“.

Die Software wird aber nicht breit eingesetzt. Eine Umfrage vom November 2012 sei „sehr, sehr enttäuschend“ gewesen, sagt Andreas Fischer. Nur 23 Prozent der befragten Eltern hatten überhaupt eine Software installiert. Nur 3,5 Prozent hatten die Kinderschutzsoftware, nur 1,4 Prozent JusProg installiert. Insbesondere in bildungsfernen Haushalten wurde die Software kaum eingesetzt. Hinzu kommt, dass es die von den Landesmedienanstalten zertifizierte Kinderschutzsoftware derzeit nur für PCs gibt, nicht aber für Smartphones und Tablet-PCs. Bei iPads greifen hier nur die von Apple ermöglichten Kinderschutzmaßnahmen. Vodafone bietet die Software „Child Protect“ für Android-Smartphones an, und die Deutsche Telekom hat eine App ihrer Kinderschutzsoftware für iPhone und iPad. Beide Programme sind aber noch nicht zertifiziert.

Für Andreas Fischer bedeutet das: „Das gegenwärtige Schutzmodell funktioniert nur sehr unzureichend, weil zu wenige Eltern die technischen Möglichkeiten nutzen und die Programme installieren.“ Die Installation sei außerdem noch nicht selbsterklärend. Gerade von einem vorinstallierten Filter beim Provider verspricht er sich dabei eine größere Breitenwirkung.

Die Provider sprechen von Zensur

Es gibt bereits einige Studien, die zeigen, dass Pornografie auch von Kindern breit genutzt wird. Eine Interviewstudie mit 160 Kindern und Jugendlichen für die „Zeitschrift für Sexualforschung“ aus dem Jahr 2011 stellte beispielsweise fest, dass 50 Prozent der Jungen im Alter von 13 Jahren bereits Erfahrungen mit Pornografie hatten, bei den Mädchen waren es 15 Prozent. Von den 16-Jährigen hatten knapp 90 Prozent der Jungen und 63 Prozent der Mädchen pornografische Inhalte gesehen. Und bei einer aktuellen Online-Umfrage der Zeitschrift „Bravo“ gaben nur rund 25 Prozent der Leser und Leserinnen an, dass sie „so was nicht schauen“. Elf Prozent gaben sogar zu, schon einmal „beim Pornoschauen erwischt“ worden zu sei.

Die Provider lehnen den Vorschlag eines Filters rundum ab. Oliver Süme vom Internet-Provider-Verband eco sieht im „Aufbau einer Infrastruktur zur Sperrung und Filterung“ eine „Einflugschneise für eine Zensur-Kultur, die die Grundprinzipien der Offenheit, Transparenz und Neutralität des Netzes untergräbt“. Eine freiwillige Selbstverpflichtung der europäischen Internetprovider aus dem Jahr 2007, die vom Europarat initiiert wurde, besagt jedoch, dass Jugendschutzfilter mit Wissen und nach Vorgaben der Nutzer durchaus eingesetzt werden können. Die Provider hatten jedoch so wenig Interesse an dieser Selbstverpflichtung, dass sie gerade einmal in drei Ländern aus dem Englischen übersetzt wurde. Eine deutsche Version gibt es nicht – ebenso wenig wie eine Evaluierung.

Der Stuttgarter Internetaktivist Alvar Freude hält von dem Modell „Jugendschutzfilter bei Providern“ ebenfalls nichts. Vor einigen Monaten testete er den Filter JusProg und stellte fest, dass etliche harmlose Websites wie alles-vegetarisch.de oder netzpolitik.org für 12-Jährige und 16-Jährige gesperrt wurden. Inzwischen sind sie freigeschaltet. Alvar Freude ist aber grundsätzlich gegen Filter jeder Art und sagt: „Das Problem von solchen Filtern wird sich nicht beheben lassen: Sie blockieren gleichzeitig zu viel und zu wenig.“ Fischer entgegnet, dass die Provider wie in Großbritannien schnell nachbessern. Tatsächlich können Eltern bei einer Filtersoftware auch gezielt gesperrte Seiten frei geben. Diese frei gegebenen Seiten könnte die Software an den Hersteller zurückmelden, der dann den Filter überprüft. Bisher muss man sich direkt an den Hersteller wenden.

Interview mit Thomas Langheinrich von der Landemedienanstalt

Thomas Langheinrich ist Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg und seit 2013 Beauftragter der Medienanstalten in Deutschland für europäische Angelegenheiten. Zu seinen britischen Kollegen hält er engen Kontakt und ist daher von den Vorteilen des britischen Jugendschutz-Filtersystems bei Providern überzeugt.
Herr Langheinrich, warum sollten die Provider von sich aus Kinder- und Jugendschutzfilter anbieten?
Mit eingeübten deutschen bürokratischen Methoden können wir nicht viel erreichen, weil die Anbieter im Ausland sitzen. Wir brauchen deshalb einen intelligenten technischen Eingriffsschutz. Die Provider sollen ihr Angebot so konfigurieren, dass Eltern die Jugendschutzsperren bewusst aufheben müssen. Dieser „Kinderschutz by Design“ ist genau der richtige Ansatz, um die Eltern zu sensibilisieren und es für sie so einfach wie möglich zu machen. Der britische Provider TalkTalk zum Beispiel hat die Filtersoftware aus eigenem Antrieb auf den Markt gebracht, erst dann hat die Politik auch die anderen Unternehmen dazu aufgefordert. In der Automobilindustrie haben Unternehmen schon lange erkannt, dass Schutzmaßnahmen für Kinder auch eine Werbemaßnahme sein kann.
Provider sollen also mehr gesellschaftliche Verantwortung übernehmen?
Ja, Im Straßenverkehr gibt es eine Gefährdungshaftung: Sobald Sie ein Auto fahren, sind Sie gefahr-erhöhend und tragen eine Mitverantwortung bei Unfällen, auch wenn Sie nicht schuld sind. Beim Umweltschutz gibt es ähnliche Prinzipien. Das sollte im Internet für Provider auch so sein.
Kritiker sehen in dem Filter eine mögliche Zensurkultur aufkommen.
Hier wird ein freiwillig gewählter Schutzmechanismus vorgeschlagen und gerade kein zwangsweiser Eingriff auf staatlicher Ebene. Jugendschutz hat im Übrigen mit Zensur überhaupt nichts zu tun. Auch beim allseits akzeptierten Alkoholverbot für Kinder in öffentlichen Gaststätten kommt doch niemand auf die Idee, Deutschland deshalb als Land der Prohibition zu bezeichnen.
Die Filter der aktuellen Kinderschutzsoftware arbeiten nur mit einer Genauigkeit von 80 Prozent. Wie geht man mit diesem Qualitätsproblem um?
Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit. Das kennen wir aber auch vom Antivirenschutz, und dennoch installieren wir ihn. Feedback-Möglichkeiten und Verbesserungen durch Nutzerkommentare sind wichtig. Man muss an der Qualität arbeiten, aber man darf das System nicht wegen Qualitätsmängeln ablehnen. Deshalb sollen Unternehmen das in die Hand nehmen, die Wert auf Qualität legen.