Die Eltern schwer behinderter Kinder haben einen Anspruch auf echte Auszeiten. Es wäre ein herber Verlust, wenn das Kindergästehaus diese nicht mehr bieten könnte. Die Stadt ist gefordert, meint StZ-Redakteurin Viola Volland.

Familie/Bildung/Soziales: Viola Volland (vv)

Stuttgart - Augenblicke können die Lebensplanung über den Haufen werfen. Zum Beispiel, weil während der Geburt eines Kindes die Sauerstoffzufuhr zu lang unterbrochen ist. Wie kräftezehrend die Pflege von schwer mehrfach behinderten Kindern ist, können nicht Betroffene nur erahnen: Rund um die Uhr gefordert zu sein, nachts keine Ruhe zu bekommen, das zehrt vor allem an den Kräften der Mütter, die meist für die Pflege zuständig sind.

 

Die Eltern haben nicht nur einen berechtigten Wunsch nach Auszeiten. Erholungsphasen stehen ihnen zu. Deshalb muss die Stadt alles dafür tun, das Angebot des Kindergästehauses zu erhalten. Die langen Wartelisten zeigen, wie groß der Mangel ist. Die Alternative – das Kind in ein Altenpflegeheim zu geben – ist keine. Auch behinderte Kinder haben das Recht auf ein kindgerechtes Umfeld.

Eltern dürfen nicht die Leidtragenden sein

Die Stadt kann nichts dafür, dass die Sätze für die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege durch den Bund unzureichend festgesetzt sind, weil sie nicht dem individuellen Pflegeaufwand entsprechen. Doch nichts deutet darauf hin, dass sich daran etwas ändert. Das Kindergästehaus könnte es sich einfach machen, indem es nur noch Kinder mit leichten Handicaps aufnimmt, um dem Defizit zu entkommen. Doch das ist keine Lösung. Die Stadt ist gefordert, mit diesem Dilemma so umzugehen, dass die Eltern nicht die Leidtragenden sind.

Denn eines dürfte klar sein: Niemandem ist gedient, wenn die Eltern zusammenbrechen. Dann benötigen die Kinder einen stationären Platz, sogar gesunde Geschwisterkinder müssen vielleicht ebenfalls in Obhut genommen werden. Das käme alle Beteiligten viel teurer als die 100 000 Euro im Jahr, die die Caritas für das Angebot benötigt.