In Baden-Württemberg hat die Regierung das Schulgesetz geändert und Ganztagsschulen eingeführt. Doch nicht erschrecken: nicht jedes Kind muss künftig von morgens um acht bis nachmittags um vier in der Schule bleiben.

Stuttgart - Die Politiker in Baden-Württemberg haben jetzt in das Schulgesetz geschrieben, dass es an Grundschulen Ganztagsschulen geben soll. Das heißt jedoch nicht, dass Du in Zukunft den ganzen Tag in die Schule gehen musst, aber Du kannst. Die Sache ist ein bisschen kompliziert, und die Politiker haben lange darüber gestritten. Manche Leute glauben, dass es besser für Kinder ist, wenn sie nachmittags zu Hause sind oder in Vereine gehen. Andere sagen, Kinder haben mehr Chancen, wenn sie nachmittags in der Schule sind.

 

Es gibt zwei verschiedene Arten von Ganztagsschulen: eine verbindliche und eine Wahlform. Verbindlich heißt, dass alle Kinder an drei oder vier Tagen den ganzen Tag in die Schule gehen sollen. Ein ganzer Tag bedeutet sieben oder acht Stunden, also zum Beispiel von acht Uhr morgens bis nachmittags um vier. Wenn alle Kinder den ganzen Tag da sind, kann der Unterricht anders verteilt werden. Man kann zum Beispiel auch mal morgens mit einem Übungsleiter vom Sportverein trainieren, und am Nachmittag mit dem Mathematiklehrer rechnen. Bei der Wahlform suchen Deine Eltern aus, ob Du am Nachmittag in die Schule gehst. Das wird dann anders organisiert: Du kannst mit Kindern aus anderen Klassen oder anderen Jahrgängen zusammen Hausaufgaben machen, oder Sport oder Musik. Allerdings geht es dann nicht mit dem Lehrplan weiter, denn es sind ja nicht alle Schüler da. Anders als im Hort sind an der Ganztagsschule auch am Nachmittag die Lehrer da.