Bisher haben Mütter (oder Väter) 150 Euro im Monat bekommen, wenn sie ihre kleinen Kinder zu Hause selbst betreuen. Das oberste deutsche Gericht hat nun aber entschieden: Das geht so nicht!

Stuttgart - Wenn Mütter und Väter jeden Tag zur Arbeit gehen, dann gehen die Kinder meistens in die Kindertagesstätte (Kita), zu einer Tagesmutter oder zu den Großeltern – bis sie drei Jahre alt sind und in den Kindergarten kommen. Seit zwei Jahren ist es so, dass man einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren sogar bekommen muss. Man nennt das so: Eltern haben einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Gibt es aber nicht genügend Plätze für die Kleinen unter drei Jahren, haben die Städte und Kommunen ein Problem. Sie müssen Geld an die Eltern bezahlen. Das nennt sich Schadenersatz. Und weil das eine doofe Sache ist, versuchen die Städte, dass sie möglichst alle Kinder in Kitas unterbringen. In Stuttgart gibt es deshalb an vielen Ecken kleine neue Kitas.

 

Horst Seehofer, ein bayrischer Politiker von der Partei CSU, hatte aber noch einen anderen Plan. Er dachte, man könnte doch Müttern – es sind nur selten Väter, die zu Hause auf die Kinder aufpassen – ein bisschen Geld dafür geben, dass sie daheimbleiben. Wer sein Kind nicht in eine Kita bringt, soll 150 Euro im Monat dafür bekommen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gesagt: So geht’s nicht! Das verstößt gegen das Grundgesetz.

Es hätte gar nicht für ganz Deutschland entschieden werden dürfen, dass es dieses Betreuungsgeld gibt. Jedes Bundesland müsse das selbst entscheiden. In Bayern soll wohl alles so bleiben, in anderen Bundesländern möchte man das Geld lieber für mehr Kitaplätze ausgeben.