Der Mann lockte Jungen aus sozial schwachen Familien mit Geld und verging sich an ihnen - acht Jahre lang. Die Ermittlungen führten später auch zum Verdacht auf ein Pädophilen-Netzwerk. Nun fiel das Urteil.

Berlin - Ein 51-Jähriger, der acht Jahre lang Jungen sexuell missbraucht hat, ist zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sechs Kinder seien Opfer des Angeklagten geworden, begründete das Berliner Landgericht am Freitag. Der 51-Jährige hatte 168 Taten in der Zeit von 2002 bis 2009 zugegeben - der jüngste Geschädigte war bei den ersten Übergriffen sechs Jahre alt. Entgegen der Anklage sei nicht festgestellt worden, dass der Mann zum Kern eines Pädophilen-Netzwerkes gehörte, sagte die Vorsitzende Richterin.

 

Der 51-Jährige habe den aus schwierigen familiären Verhältnissen stammenden Geschädigten für sexuelle Handlungen jeweils 20 bis 50 Euro gegeben, hieß es weiter im Urteil. Die Jungen hätten teilweise auch von sich aus Kontakt zum Angeklagten gesucht und sich angeboten, wenn sie Geld brauchten. Der Mann habe weder Gewalt noch Drohungen eingesetzt. Zudem hätten die Geschädigten „eigenständig Kontakt zu anderen pädophilen Männern gepflegt“.

Dem Angeklagten wurden 379 Fälle zur Last gelegt

Die Anklage hatte sich zunächst gegen vier Männer im Alter von 51 bis 80 Jahren gerichtet - mit 13 Jungen als Opfer. Weil ein 78-Jähriger und ein 80-Jähriger nicht verhandlungsfähig sind, wurden ihre Verfahren vor Prozessbeginn Anfang Februar 2017 abgetrennt. Das Verfahren gegen einen bereits wegen ähnlicher Taten Verurteilten wurde eingestellt. Dem 51-Jährigen wurden in der Anklage insgesamt 379 Fälle zur Last gelegt.

In dem umfangreichen Verfahren um viele Jahre zurückliegende Taten sei das Gericht auf ein „Dickicht gestoßen, das letztlich nicht zu entwirren war“, sagte die Richterin. Der Kontakt des Angeklagten zu späteren Opfern sei teilweise über deren Brüder oder andere Kinder entstanden. Bei dem 51-Jährigen, der auch Kinobesuche oder Einkäufe bezahlte, hätten sie „möglicherweise auch die Zuwendung gefunden, die sie zu Hause nicht bekamen“.

Dem Urteil nach zehn Verhandlungstagen war eine Verständigung aller Prozessbeteiligten vorausgegangen. Damit bleibe mehreren Geschädigten eine Aussage im Prozess erspart, so das Gericht. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt der Angeklagte gegen Auflagen auf freiem Fuß.