Ein 41-Jähriger steht im Verdacht, Nacktfotos seiner Ex-Geliebten ins Internet gestellt zu haben. Der Mann bestreitet vor dem Amtsgericht Kirchheim, sich auf diese Weise für die von der Frau ausgehende Trennung revanchiert zu haben.

Kirchheim - Es heißt, was einmal im Internet steht, das bleibt. Zumindest in der Erinnerung der Menschen ist das der Fall, wie zurzeit eine Verhandlung am Amtsgericht in Kirchheim zeigt. Denn ein 41-Jähriger sitzt dort auf der Anklagebank, weil er der Staatsanwaltschaft Stuttgart zufolge Nacktfotos seiner ehemaligen Geliebten per Facebook ins Netz gestellt haben soll. „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“, lautet die Anklage im reinsten Juristendeutsch.

 

Der Mann bestreitet den Vorwurf vehement und hat deshalb Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. Das Profil, das er unter einem falschen Namen erstellt haben soll, ist inzwischen gelöscht. Die Fotos, auf denen die Frau samt Namen und Adresse mit und ohne Dessous sowie ihre Tätowierungen an sehr intimen Stellen zu sehen waren, existieren im Netz nicht mehr.

Die 38-Jährige hat die Nacktfotos selbst geknipst

Aber dass sie dort Anfang April zu besichtigen waren, ist unbestritten. Einen Großteil der Nackedeiaufnahmen hatte die 38-Jährige selbst von sich geknipst und dem verheirateten Angeklagten während der rund zwei Jahre dauernden Affäre über das Internetportal Whatsapp sozusagen als Anschauungsmaterial geschickt. Dass dieses nun einer größeren Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist, erfuhr die Frau erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub von ihrer Tochter. Die hatte davon über eine Freundin der Mutter erfahren und die wiederum über eine andere Freundin und deren Stiefschwester – über sieben Ecken also, wie so etwas eben so läuft. Beleidigungen im Netz hätte sie vielleicht noch hingenommen, sagt die 38-Jährige, „aber solche Fotos, das geht gar nicht“.

Unter Verdacht geriet freilich schnell der 41-jährige Ex-Gespiele. Der sei eigentlich „kein schlechter Kerle“, sagt das Opfer im Zeugenstand, aber aus Enttäuschung und Zorn über das von ihr beendete Verhältnis hätte sie sich einen solchen Racheakt schon vorstellen können. Andererseits nehme sie ihm nach einem intensiven Gespräch seine Unschuldsbeteuerungen durchaus ab: „Er ist kein Mensch, der anderen etwas Böses will.“

Eine weitere Zeugin wird vorgeladen

Belastet wird der verschmähte Liebhaber von einer Zeugin, die von ihrer Stiefschwester den Tipp erhalten hatte, sich doch die kompromittierenden Bilder der gemeinsamen Bekannten einmal anzuschauen. Die Stiefschwester habe zudem behauptet, der Angeklagte habe ihr gegenüber zugegeben, der Initiator zu sein. Die Frau, die laut aller Zeugen „nicht in die Sache hineingezogen werden will“, wird nun um eine Aussage vor Gericht wohl nicht mehr herumkommen.

Die Vorsitzende Richterin Franziska Hermle-Buchele will sie zum nächsten Verhandlungstermin vorladen. Vielleicht kann sie dann Auskunft darüber geben, wie zumindest jene Fotos ins Internet gekommen sein sollen, die das 38-jährige Opfer dem Angeklagten einst nicht zum privaten Amüsement geschickt hatte. Denn die seien nur auf ihrem Smartphone gespeichert gewesen, wovon niemand außer ihr gewusst habe. Freilich könne jemand, der es nicht gut mit ihr meint, in einem unbeobachteten Moment – zum Beispiel, „wenn ich auf dem Klo bin“ – das nicht mit einer Pin-Nummer gesicherte Telefon nehmen und die Fotos herunterladen. Die Verhandlung wird fortgesetzt.