Eine 43-jährige Frau muss in Haft, weil sie eine Spielhalle in Kirchheim angezündet hat, in der sie beschäftigt war . Mit dieser Tat wollte sie verschleiern, dass sie Geld unterschlagen hatte, mit dem die Geldspielautomaten befüllt werden sollten.

Kirchheim - Wegen Brandstiftung sowie Unterschlagung in neun Fällen muss eine 43 Jahre alte für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Die 1. Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts sah es als erwiesen an, dass die Frau am frühen Morgen des 29. Novembers des vergangenen Jahres eine Spielothek in Kirchheim/Teck (Kreis Esslingen) angezündet hat, in der sie beschäftigt war. Mit dieser Tat habe sie vertuschen wollen, in der Woche zuvor 1850 Euro in die eigene Tasche gesteckt zu haben, die eigentlich zum Befüllen der Geldspielautomaten vorgesehen waren. Unter Tränen nahm die Angeklagte das von der Vorsitzenden Richterin Regina Rieker-Müller verlesene Urteil entgegen.

 

Die Freiheitsstrafe hätte weit höher ausfallen können, wenn der 43-Jährigen der ebenfalls angeklagte vierfache Mordversuch nachgewiesen worden wäre. Doch das Gericht kam zu der Erkenntnis, dass die Frau die vier Personen in den Wohnungen über der Spielhalle – zwei Prostituierte in einem Bordell sowie ein Pärchen in einer Dachwohnung – nicht habe töten wollen. Außerdem sei es unwahrscheinlich gewesen, dass sich das Feuer auf die darüber liegenden Stockwerke ausbreitet. Die vier Bewohner waren mit dem Schrecken davongekommen. Der Schaden belief sich auf gut 50 000 Euro.

An drei verschiedenen Stellen Feuer gelegt

Aber dass es die 43-Jährige war, die gegen 4 Uhr das Feuer an drei verschiedenen Stellen der Spielothek samt einem Bistro gelegt hatte, stand für die Kammer außer Frage. Und das nicht nur deshalb, weil sich die Frau nach langem Leugnen erst kurz vor dem Endes des Verfahrens zu einem Geständnis durchgerungen hatte. Denn laut Regina Rieker-Müller hätten auch die Indizien zweifellos gereicht, um die Angeklagte zu verurteilen. Sie habe sich im Lauf des Prozesses als einzige in Frage kommende Täterin herauskristallisiert. Denn nach der Spurenlage müsse der Brandstifter über einen Schlüssel für das Spielcasino verfügt haben. Außerdem habe die Angeklagte durch ihre akute Geldnot ein „überzeugendes Motiv“ gehabt: sowohl für die neun Unterschlagungen von jeweils 100 bis 300 Euro als auch für den Vertuschungsversuch dieser Straftaten. Nicht zuletzt die 1600 Euro Behandlungskosten für ihr krankes Pferd, dessen Haltung sie sich ohnehin nicht habe leisten können, manövrierten sie laut Rieker-Müller in eine „bedrängte finanzielle Lage“.

Angeklagte ist voll schuldfähig

Für die Taten ist die Angeklagte der Kammer zufolge voll verantwortlich. Obwohl sie in der Vergangenheit unter psychischen Erkrankungen gelitten habe, sei sie laut eines psychiatrischen Gutachtens zur Tatzeit voll schuldfähig gewesen und habe gewusst, „dass sie Unrecht tut“. Auch eine Vorstrafe, die die Frau abgesessen hat, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte, habe bei ihr „keinen bleibenden Eindruck“ hinterlassen. Sie hatte ärztliche Bescheinigungen gefälscht, um bei der Arbeitsagentur eine Arbeitsunfähigkeit vorzutäuschen. Die Angeklagte und die Staatsanwältin verzichteten noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel, somit ist das Urteil rechtskräftig.