Max Schrems verlangt von dem sozialen Netzwerk Respekt vor europäischem Recht und hat den Konzern aus dem Silicon Valley in Wien verklagt.

Manteldesk: Mirko Weber (miw)

Wien - Mittlerweile ist Max Schrems 28 Jahre alt, vergleichsweise berühmt und promoviert gerade, aber er war – das kann man gar nicht genug betonen – ein einfacher Jura-Student, als er es zum ersten Mal mit dem Internet-Giganten Facebook aufnahm. Vor vier Jahren standen deshalb in Wien-Mariahilf Reporter von CNN und der New York Times, von Al-Jazeera und Le Monde Schlange, um ein Interview mit ihm zu bekommen. Und Max Schrems sagte in exzellentem Englisch und sehr gutem Französisch, was seine Grundüberzeugung geblieben ist: Facebook habe die Gesetze hierzulande zu respektieren. The law. La loi.

 

Das hatte was in seiner Unbedingtheit, und es war genau das, was zu dieser Zeit keinem Politiker zu sagen eingefallen wäre. Nur keinen Ärger mit Facebook, hieß auf dieser Ebene die Devise. Schrems hingegen hatte seine Rechte als Nutzer wissen wollen und Auskunft verlangt, was alles über ihn gespeichert worden sei oder möglicherweise an Daten weitergegeben. So hatte es angefangen. Facebook antwortete; das Ergebnis: Nichts war gelöscht, nichts vergessen, nichts vernichtet. Schrems traute seinen Augen und erkannte, dass er – und alle anderen Nutzer – mit ihren Daten für den Dienst bezahlten, anders als ausgemacht. Und er fragte sich, ob Online-Unternehmen sich etwa nicht an europäisches Recht halten müssen, nur weil sie „irgendwo im wilden Westen leben“, wie Schrems das nennt.

Ein Jahr später gründete der gebürtige Salzburger den „Verein zur Durchsetzung des Grundrechts auf Datenschutz“, der sich kurz „euro-v-facebook.org“ nannte, im Netz. Die Anwälte von Facebook erkannten zwar die Gefahr, aber noch nicht ganz das Ausmaß der Entwicklung. Man traf sich mit Schrems in Wien. Noch vor seiner Klage hatte er ein Semester im Silicon Valley an einer Privatuniversität studiert. Er wusste um die unterschiedlichen Auffassungen von Privatsphäre in den Vereinigten Staaten und in Europa. Europäisches Recht, stellte Schrems fest, werde nun aber von Facebook verletzt. Alle nahmen das hin. Er nicht.

Jetzt ist der Prozess vor dem Landesgericht in Wien anhängig. Man habe, sagt Schrems, ihn „förmlich niedergebombt“ mit Anträgen. Für den Schaden, den die Verletzung der Privatsphäre angerichtet habe, will Schrems lediglich einen symbolischen Betrag von jeweils 500 Euro verlangen. Die Kläger treten bei einem Erfolg vor Gericht 20 Prozent der Summe an den Prozessfinanzierer ab. Schrems sagt, es gehe nichts ums Geld, „sondern ums Prinzip“. Facebook aber bestreitet, sich nicht an die europäischen Datenschutzrichtlinien zu halten und kämpft vor allem mit formalen Argumenten.