Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Kontrollrechte der Opposition im Parlament gestärkt hat, sehen die Gegner von Stuttgart 21 eine Hilfe für ihre Klage.

Stuttgart - Die Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 erhoffen sich durch die vergangene Woche ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Kontrollrechten des Bundestages Hilfe bei zwei Verfahren. Eine Gruppe der Projektgegner, die Ingenieure 22, hatte im Sommer 2016 zwei Klagen beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Damit wollen sie das Recht auf Einsichtnahme in eine Liste erwirken, die rund 1700 Risiken des Projekts mit unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten auflistet.

 

Das Papier ist schon älter. Da es zu erheblichen Kostensteigerungen kam, müssen diverse Risiken inzwischen eingetreten sein. Mit ihrer zweiten Klage wollen die Ingenieure 22 erreichen, dass eine Tunnel-Simulation veröffentlicht wird. Beide Unterlagen würden aus der Sicht der Kläger „belegen, wie mangelhaft das ganze Vorhaben durchgeführt wird“. Die Bahn versuche mit umfangreichen Stellungnahmen, die eingeklagte Veröffentlichung zu verhindern. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts würden die Verhandlungen am kommenden Donnerstag, 16. November, um 9.30 und 10.30 Uhr im Verwaltungsgericht (Augustenstraße 5) zu keinem Heimspiel für die Bahn, mutmaßen die Kritiker.

Das Verfassungsgericht hatte mit seinem Urteil das Auskunftsrecht der parlamentarischen Opposition gestärkt. Geklagt hatten vor sieben Jahren die Grünen im Bundestag. Sie wollte Einblick in die Überprüfung der Wirtschaftlichkeitsrechnung von Stuttgart 21 nehmen.