Kliniken in Stuttgart Frühchen bleiben Zankapfel
Nicole Höfle, 19.01.2012 21:30 Uhr
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Wo sind die Kleinsten der Kleinen besser aufgehoben – in großen oder kleinen Geburtskliniken? Darüber gibt es Streit. Foto: dpa
Wo sind die Kleinsten der Kleinen besser aufgehoben – in großen oder kleinen Geburtskliniken? Darüber gibt es Streit. Foto: dpa

Stuttgart - Noch immer schwelt ein Streit zwischen den kleineren und größeren Kliniken um die Versorgung der Frühchen – inzwischen weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit. Vordergründig geht es um die Frage, ob Kliniken nur dann die kleinsten Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1250 Gramm versorgen dürfen, wenn sie eine bestimmte „Mindestmenge“ erreichen, wie sie der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) im vergangenen Jahr vorgegeben hat. Hintergründig geht es freilich auch um Einnahmen für die Kliniken und um das Renommee als Geburts- und Kinderklinik.

Vier Kliniken aus der Region unter den Klägern

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat fürs Erste die Mindestmenge gekippt, das schriftliche Urteil soll im Februar vorliegen. Schon jetzt ist absehbar, dass der Streit in die nächste Instanz gehen wird. Unter den 41 Klägern finden sich einige Häuser aus der Region, deren Chefärzte der Kinderkliniken erst einmal aufatmen können: mit geklagt haben die Rems-Murr-Kliniken, die Klinik am Eichert in Göppingen, das Esslinger Klinikum sowie die Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim.

So unversöhnlich wie sich vor dem Landessozialgericht die Kontrahenten gegenübergestanden haben, so tief sind die Gräben zwischen den betroffenen Kliniken in der Region Stuttgart. Streitbarer Vertreter des größten Hauses ist Matthias Vochem, der Chefarzt des Perinatalzentrums in der Frauenklinik in Bad Cannstatt, in der im Jahr zwischen 80 und hundert Frühchen unter einem Geburtsgewicht von 1500 Gramm geboren werden. Vochem ist auch nach dem jüngsten Urteil überzeugt, dass die Zentrenbildung in der Neonatologie nicht aufzuhalten ist, sondern sich lediglich verzögere. „Wir haben die Erfahrung und die Kompetenz gebündelt, unsere Neonatologen und Schwestern haben schlicht die Übung, weil sie ständig Frühchen an der Grenze zur Lebensfähigkeit versorgen müssen.“ Diese Routine wiederum fehle in kleineren Häusern. Sein Kollege Matthias Walka von den Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim, die im vergangenen Jahr 40 Frühchen unter 1250 Gramm betreut haben, kontert, dass die Versorgung in den großen Kliniken keineswegs automatisch besser sei als in den mittelgroßen Krankenhäusern. „Die Zahlen sagen uns, dass es mittelgroße sehr gute Kliniken gibt und große Häuser mit weniger guten Ergebnissen und umgekehrt.“

Richter sprechen von Willkür

Das Landessozialgericht jedenfalls konnte nach Durchsicht der vorliegenden Studien keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Quantität und Qualität in der Frühchenversorgung ausmachen. Nicht überzeugend war für die Richter auch, dass vom GBA Mindestmengen nur für Frühgeborene mit weniger als 1250 Gramm eingeführt worden sind, während zugleich die Mindestmengen für Frühchen zwischen 1250 und 1500 Gramm abgeschafft worden sind. „Das ist Willkür“, bilanziert ein Gerichtssprecher.

Ebenfalls befremdlich war für die Juristen, dass in den vorliegenden Studien nur nach der Sterblichkeit gefragt werde, nicht aber danach, welche Folgeschäden die Kinder davontrügen. „Im Moment gilt die Klinik als erfolgreich, die es schafft, möglichst viele Leben zu retten. Danach, wie es den überlebenden Kindern geht, wird nicht geschaut“, kritisiert der Gerichtssprecher und mahnt eine Diskussion darüber an.

Kommentare (1)
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JAN
20
Hans-Jürgen Wirthl, 15:47 Uhr

Keine Willkür

Dass die Mindestmenge von 14 für Level 2-Häuser abgeschafft wurde, ist beileibe keine Willkür, sondern sehr begründet. Offenbar hat aber das Gericht leider auch diese Zusammenhänge nicht verstanden. Gerade Level 2-Krankenhäuser, die die Mindestfallzahl in einem kleinen "Fenster" von 1250 bis 1499 Gramm nachweisen mussten, beklagten sich auch bei uns darüber, dass diese Hürde für sie viel schwerer zu nehmen sei, als für Level 1-Häuser eine höhere Fallzahl, für die die Grenze von unter 500 Gramm bis zu 1249 Gramm verläuft. Deshalb bestand in der Tat die Gefahr, dass kleinere Krankenhäuser, die "größere" Frühchen über 1249 Gramm Geburtsgewicht versorgen wollten, dies in Zukunft nicht mehr würden tun können. Diesem Einwand hat der G-BA bei seiner Entscheidung - auf Antrag der Patientenvertreter - Rechnung getragen. Zudem war davon auszugehen, dass bei einer höheren Mindestfallzahl für Level 1 automatisch die Fallzahlen in nachbehandelnden Krankenhäusern steigen würden, wenn sehr kleine Frühgeborene z. B. nach Überstehen der lebensbedohenden Akutphase regional an weiterversorgende Level 2-Häuser gefahrlos und in Abstimmung mit den Eltern verlegt werden. Keineswegs Willkür bedeuteet also diese Regelung, vielmehr war sie sehr wohlüberlegt. Dass nun aber ausgerechnet die Level 2-Häuser in diesem Punkt quasi "in Deckung" gehen und niemand dies als Unterstützung wahrnimmt oder wahrnehmen will, sondern das Gericht stattdessen von Willkür spricht, ist äußerst bedauerlich. Wir würden es begrüßen, wenn sich - unabhängig von Gerichtsverfahren - endlich einmal die so genannten Fachexperten an einen Tisch setzen und Lösungen im Sinne der Kinder erarbeiten würden. Wir brauchen nicht an jeder Ecke ein Perinatalzentrum der höchsten Versorgungsstufe, aber an ausgewählten Orten. Die müssen dann aber auch mit allen notwendigen technischen Gerätschaften und vor allem Personal ausgestattet sein. Dann werden sich auch Fälle wie Bremen Mitte nicht wiederholen. An der Zentralisierung - da ist Dr. Vochem vollkommen zuzustimmen - wird deshalb wahrlich kein Weg mehr vorbei führen, denn nur auf diese Weise werden in Zukunft mehr Kinder überleben und darüber hinaus eine möglichst gesunde Zukunft erleben können. Alles andere ist dagegen tatsächlich reine Willkür - auf Kosten unserer Kinder. Das aber interessiert das Gericht nicht. Hans-Jürgen Wirthl Vorstandsvorsitzender Bundesverband "Das frühgeborene Kind" e.V. Dachverband der Elternorganisationen frühgeborener Kinder Frankfurt www.fruehgeborene.de

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