Im Streit um die rätselhaften Kloster-Millionen von Neresheim hat das Oberlandesgericht Stuttgart die Klage auf Herausgabe eines Teils des Geldes abgewiesen. Drei Privatpersonen und ein Anwalt hatten geklagt.

Stuttgart - Im jahrelangen Rechtsstreit um die rätselhaften Klostermillionen von Neresheim hat das Oberlandesgericht Stuttgart Klagen auf Herausgabe eines Teils der Summe abgewiesen. Die Kläger hätten auch in diesem Berufungsverfahren ihre vermeintlichen Ansprüche auf gut eine Million Euro nicht ausreichend belegen können, sagte der Vorsitzende Richter Oliver Mosthaf am Dienstag. So hatte auch schon das Landgericht Ellwangen entschieden.

 

Ein früherer Abt des Benediktiner-Klosters hatte insgesamt vier Millionen Euro heimlich auf einem Wertpapier- und einem Spendenkonto gebunkert. Nach seinem Tod 2013 wurden die Unterlagen dazu in einem alten Sekretär gefunden. Das Wissen über die Herkunft nahm der Mönch mit ins Grab.

Die Benediktiner haben nach eigenen Angaben den Zufallsfund bisher nicht angerührt. Erst sollten alle möglichen Ansprüche geklärt sein. Dies sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, betonte Richter Mosthaf. Zunächst bleibe das Geld aber beim Kloster.