Finanzminister Nils Schmid fordert wegen des Mindestlohns Zuschüsse für Kleinbetriebe. Damit sollen Techniken zur Arbeitszeiterfassung gefördert werden.

Berlin - Union und SPD wollen ihren Streit über den Bürokratieaufwand des Mindestlohns beim Treffen der Koalitionsspitzen am Sonntagabend beilegen. Die Sozialdemokraten halten die Kritik an den Dokumentationspflichten zwar unverändert für eine Scheindebatte. Dennoch rechnet die Union fest damit, dass sich die SPD am Sonntag bewegt.

 

In Vorgesprächen zum Koalitionsausschuss sind Kompromissmöglichkeiten ausgelotet worden. So sollen die Dokumentationspflichten zum Mindestlohn nach Angaben aus Regierungskreisen für einen Teil der Betriebe reduziert werden. Konkret geht es um Branchen wie den Bau, Speditionen, das Gaststätten- und Hotelgewerbe. Für neun Branchen, die besonders von Schwarzarbeit betroffen sind, gelten strengere Regeln. Die Verordnung zum Mindestlohn regelt, dass die Betriebe aus diesen Bereichen die Arbeitszeiten derjenigen Mitarbeiter dokumentieren müssen, die bis zu 2958 Euro monatlich verdienen. Die Wirtschaft hält dies für eine Gängelung, da bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde ein Mitarbeiter 29 Tage lang jeweils zwölf Stunden lang arbeiten müsste, um auf ein Gehalt von 2958 Euro zu kommen.

Bei Dokumentationspflichten soll nachgebessert werden

Als Kompromiss ist in der Koalition ein geringerer Schwellenwert im Gespräch. Nach StZ-Informationen soll die neue Verdienstgrenze, bis zu der Arbeitszeiten umfassend dokumentiert werden müssen, bei 2400 Euro monatlich liegen. Der Wirtschaftsflügel der Union hatte gefordert, den Schwellenwert auf 1900 Euro zu senken. Dies lehnt die SPD als zu niedrig ab.

Keinerlei Zugeständnisse will Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bei den übrigen Punkten machen. Allerdings soll es auch eine Annäherung bei der Arbeitszeitverordnung geben, die etwa regelt, wie Pausenräume oder Spinde aussehen müssen.

Als Erfolg will die Koalition nach dem Treffen am Sonntagabend auch die Flexibilisierung der Arbeitszeiten herausstellen. Mit dem Mindestlohngesetz wurde bekannt, dass in vielen saisonabhängigen Branchen die Beschäftigten länger arbeiten als erlaubt. In der Landwirtschaft, der Hotelerie oder bei Schaustellern wird die maximale Arbeitszeit von täglich zehn Stunden häufig überschritten. Die Arbeits- und Sozialminister der Länder verständigten sich auf Initiative von Arbeitsministerin Nahles bereits Mitte April darauf, dass Ausnahmeregelungen leichter möglich sind. Auf Antrag der Betriebe soll es möglich sein, die maximale Arbeitszeit auf zwölf Stunden festzulegen.

Nils Schmid fordert Zuschüsse für kleine Unternehmen

Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD) fordert im Zusammenhang mit dem Mindestlohn eine Unterstützung der kleinen Betriebe. In einem Brief an Nahles, der der Stuttgarter Zeitung vorliegt, schreibt Schmid, dass die Erfassung der Arbeitszeit kleine Betriebe vor enorme Herausforderungen stelle. Der Bund solle Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern bei der Anschaffung technischer Lösungen zur Arbeitszeiterfassung unterstützen. „Hier könnte bereits mit wenigen tausend Euro pro Unternehmen einiges erreicht werden“, argumentiert Schmid. Ein einmaliger Zuschuss würde dem Handwerk helfen. Den Mindestlohn bezeichnete Schmid als Erfolgsgeschichte.