Welche Auswirkungen der geplante gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde in Baden-Württemberg haben wird, ist offen. Einzelhandel und Gaststättenverband reagieren gelassen – weil der Mindestlohn vor allem für ostdeutsche Angestellte relevant ist.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Die Wirtschaft und die ihr nahestehende Wissenschaft sind sich einig: Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro schadet. Doch konkret lassen sich die Auswirkungen noch nicht benennen – auch nicht für Baden-Württemberg. Es sind keine Zahlen verfügbar, wie viele Beschäftigte im Land davon berührt sind. Weder die Fachministerien noch das statistische Landesamt, weder Wirtschaftsverbände noch der Gewerkschaftsbund, weder die Bundesagentur für Arbeit noch Forschungsinstitute können damit dienen. Hinzu kommt, dass die Koalition die Tarifgehälter bis 2017 ausgenommen hat, was eine verlässliche Schätzung erschwert.

 

Für den Südwesten lässt sich nur feststellen, dass der Mindestlohn hier viel weniger Menschen tangiert als in Ostdeutschland. So betrachtet Sabine Hagmann, die Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbandes, die Neuerung „ganz gelassen“. Das Einstiegsgehalt für eine ungelernte Kraft liege bei 10,13 Euro – selbst nicht tarifgebundene Betriebe würden sich „im Großen und Ganzen an den Tarifvertrag halten“.

Verdi sieht deutliche positive Folgen

Die Gewerkschaft Verdi sieht die Lage etwas anders: Zwar sei im Einzelhandel keine Lohngruppe unmittelbar vom Mindestlohn berührt, sagt ihr Experte Bernhard Franke. Doch gebe es in einigen Bereichen ausgegliederte Tätigkeiten zum Auffüllen der Regale. Viele Unternehmen seien dazu übergegangen, Logistikfirmen diese Jobs zu weit untertariflichen Konditionen auf Werkvertragsbasis wahrnehmen zu lassen. Dort ändere sich die Kalkulationsgrundlage, wenn dafür nicht mehr 6,47 Euro je Stunde gezahlt werden könne.

Auch Minijobber müssen im Einzelhandel tariflich eingruppiert werden. Allerdings gibt es einen großen Bereich, der die Tarifverträge nicht anwendet. Die Tarifbindungsquote im Einzelhandel beträgt nur etwa 43 bis 48 Prozent der Betriebe. Daher mutmaßt Franke, dass etwa zehn Prozent der insgesamt gut 380 000 Beschäftigten im Südwest-Einzelhandel gegenwärtig niedrigere Stundenlöhne als 8,50 Euro erhalten. Die Handelskette Kik beispielsweise dürfe seine Verkäuferinnen nicht mehr für 7,50 Euro oder weniger in der Stunde arbeiten lassen, sagt er voraus. Somit reduziere der Mindestlohn die Wettbewerbsverzerrungen, die bisher zu Lasten der tarifgebundenen Firmen gingen, deutlich.

Auszubildende doch nicht ausgenommen

Ähnlich wie der Einzelhandel erwartet der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga „kurzfristig keine gravierenden Auswirkungen auf unsere Branche“, wie Daniel Ohl sagt. Zwar sei der Lohn- und Gehaltstarifvertrag nicht allgemeinverbindlich im Südwesten, doch biete der Tarifvertrag eine „wichtige Orientierung“. Dort betrage die unterste Lohngruppe schon 9,62 Euro je Stunde. Auch nicht tarifgebundene Betriebe könnten den Tarif nicht beliebig unterschreiten. Dafür sorge nicht zuletzt der Wettbewerb um die Mitarbeiter. Wie viele der 200 000 Erwerbstätigen weniger als 8,50 Euro verdienen, lässt Ohl offen.

Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart löst der Mindestlohn an einer Stelle besonders großen Ärger aus: Eine zunächst vorgesehene Ausnahme, nach der die 8,50 Euro nicht für Auszubildende gelten sollten, wurde aus der Endfassung des Koalitionsvertrags entfernt. Wenn künftig jeder Azubi mehr als 1300 Euro im Monat erhalte, werde gut die Hälfte der Betriebe nicht mehr zur Ausbildung bereit sein, prophezeit der Hauptgeschäftsführer Andreas Richter. Für viele Betriebe würde dies eine Verdopplung der Ausbildungsvergütung bedeuten. „Die Verunsicherung geht herum wie ein Lauffeuer“, sagt er. „Wir haben in diesem Punkt das dringende Bedürfnis, dass die Koalitionäre möglichst bald Klarheit schaffen.“ Denn wenn dies Regelung so bleibe, wäre dies ein „Tiefschlag gegen das duale System“.