Die Beiträge für die Pflegeversicherung werden unter Schwarz-Rot spätestens ab Januar 2015 leicht angehoben. Das zusätzliche Geld soll der Versorgung von Demenzkranken zugute kommen.

Berlin - An einer Stelle ist der schwarz-rote Koalitionsvertrag völlig eindeutig: Spätestens zum 1. Januar 2015 steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte und beträgt dann 2,35 Prozent vom Einkommen oder der Rente der Versicherten. Vor der nächsten Wahl soll der Beitrag erneut um 0,2 auf dann 2,55 Prozentpunkte erhöht werden. Für Kinderlose steigt der Beitrag von aktuell 2,3 Prozent zunächst auf 2,6 und schließlich auf 2,8 Prozentpunkte. Mit den zusätzlichen Einnahmen will die Koalition den Demenzkranken bessere Hilfen zukommen lassen. Dafür hatte ein Experten-Gremium im Sommer Vorschläge gemacht.

 

Wer diese liest, stellt aber fest, wie anspruchsvoll es ist, das Pflegesystem zu reformieren. Heute stellt es stark darauf ab, wie viele Minuten am Tag jemand bei täglichen Verrichtungen wie dem Anziehen und der Zubereitung von Speisen Hilfe braucht. Damit fallen viele Altersverwirrte durch das Raster. Häufig sind sie ja sehr wohl in der Lage, sich anzuziehen oder zu waschen, weshalb sie keine Unterstützung bekommen. Dass sie jemanden brauchen, der darauf achtet, dass sie all dies auch tun, spielt heute keine Rolle. Das soll sich künftig ändern, indem geprüft wird, wie selbstständig jemand ist. Es müssen also die Kriterien geändert werden, die der Medizinische Dienst anlegt, wenn er in einem Gutachten bestimmt, welche Pflegestufe (und damit welche finanzielle Leistung) ein Pflegebedürftiger erhält. Es wird dauern, bis die Kriterien geändert und die Gutachter geschult sind. Fest steht für Union und SPD gleichwohl, dass sich niemand schlechter stellen soll als bisher.

Der Anteil der Arbeitgeber wird festgeschrieben

Was die gesetzliche Krankenversicherung anbelangt, nennt der Vertrag keinen Zeitpunkt. Union und SPD sich aber einig, wie sie künftig bezahlt wird. Arbeitgeber und Versicherte zahlen jeweils hälftig einen Beitragssatz von 14,6 Prozent des Einkommens oder der Rente. Der Anteil der Arbeitgeber wird auf Wunsch der Union bei 7,3 Prozentpunkten festgeschrieben. Kommt eine Kasse damit nicht aus, kann sie einen prozentualen Zusatzbeitrag erheben – etwa 0,5 Prozent. Wann welche Kasse welchen Zusatzbeitrag verlangt, lässt sich heute nicht absehen. Noch verfügen der Gesundheitsfonds und einzelne Kassen über eine riesige Rücklage von knapp 29 Milliarden Euro. Die Reserve wird jedoch im Lauf der Jahre sinken. Zudem liegt der Satz von 14,6 Prozent unter dem heute gültigen, von allen Kassen erhobenen Beitragssatz von 15,5 Prozent.