Kommentar
Die Wunden bleiben offen
Frederike Poggel,
10.02.2011 13:47 Uhr
Foto: dpa
Stuttgart - Jörg K. trägt Mitverantwortung für die 15 Morde, die sein Sohn begangen hat. Und doch verlässt der Vater des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen das Gericht als freier Mann. So zumindest empfinden viele Nebenkläger die Bewährungsstrafe, zu der Jörg K. verurteilt wurde. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass er gegen seine Auflagen verstößt und tatsächlich ins Gefängnis muss, geht gegen null. Von vornherein war klar: das Urteil wird ein symbolisches sein. Es kann nicht im Verhältnis zur Tat vom 11. März 2009 stehen, die Leid über so viele Familien gebracht hat. Fünf Monate hat das Gericht sich Zeit gelassen, um die Schwere der Schuld zu bewerten, die der Vater des toten Mörders auf sich geladen hat. Welche Verantwortung kann ein Mensch tragen für eine Tat, die er nicht begangen hat? Es gibt keine Skala, auf der das abzulesen wäre. Und es gibt keine Erfahrungswerte. Das Verfahren war einzigartig, nie zuvor standen die Angehörigen eines Amokläufers in Deutschland vor Gericht. Nach diesem Mammutprozess mit mehr als 40 Nebenklägern, 19 sie vertretenden Anwälten und der Anhörung Dutzender Zeugen und Sachverständiger kommt die Kammer zu dem Schluss: Jörg K. hätte die Gefahr erkennen müssen. Weil er es nicht tat, handelte er fahrlässig.
Letztlich hat das Gericht Recht gesprochen in einem Fall, in dem Rechtsfrieden nicht mehr herstellbar ist. Bis zu seinem überraschenden Auftritt am letzten Verhandlungstag vor der Urteilsverkündung hat Jörg K. eine Aussprache, von den Nebenklägern nachdrücklich gefordert, über Monate hinweg boykottiert. Sein Fernbleiben vom Prozess wirkte anmaßend. Neben juristischen Verfehlungen, für die er jetzt zur Verantwortung gezogen wird, muss er sich moralische vorwerfen lassen. Das enttäuschte die, die so lange um das kraftraubende Verfahren gekämpft hatten. Ihr Anliegen war Aufarbeitung gewesen. Trauerarbeit – und vielleicht sogar Versöhnung.
Die zurückliegenden Monate haben klar gezeigt, dass ein Strafprozess genau das nicht leisten kann. Wie oft wurden trauernde Eltern mit juristischen Winkelzügen vor den Kopf gestoßen von Anwälten, die den Angeklagten mit allen Mitteln der Strafprozessordnung verteidigten. Emotionen weg vom Tisch, Fakten und Beweise darauf. Diese Taktik, viele nannten sie zynisch, ist ihr gutes Recht – ob Konfrontation nun die beste Verteidigung war oder nicht. Es menschelt eben nicht im Gerichtssaal. Und für Leid, das kaum in Worte zu fassen ist, finden sich erst recht keine Paragrafen. Deswegen hat Trauerbewältigung in einem Strafprozess nichts verloren.
Recht ohne Rechtsfrieden
Letztlich hat das Gericht Recht gesprochen in einem Fall, in dem Rechtsfrieden nicht mehr herstellbar ist. Bis zu seinem überraschenden Auftritt am letzten Verhandlungstag vor der Urteilsverkündung hat Jörg K. eine Aussprache, von den Nebenklägern nachdrücklich gefordert, über Monate hinweg boykottiert. Sein Fernbleiben vom Prozess wirkte anmaßend. Neben juristischen Verfehlungen, für die er jetzt zur Verantwortung gezogen wird, muss er sich moralische vorwerfen lassen. Das enttäuschte die, die so lange um das kraftraubende Verfahren gekämpft hatten. Ihr Anliegen war Aufarbeitung gewesen. Trauerarbeit – und vielleicht sogar Versöhnung.
Die zurückliegenden Monate haben klar gezeigt, dass ein Strafprozess genau das nicht leisten kann. Wie oft wurden trauernde Eltern mit juristischen Winkelzügen vor den Kopf gestoßen von Anwälten, die den Angeklagten mit allen Mitteln der Strafprozessordnung verteidigten. Emotionen weg vom Tisch, Fakten und Beweise darauf. Diese Taktik, viele nannten sie zynisch, ist ihr gutes Recht – ob Konfrontation nun die beste Verteidigung war oder nicht. Es menschelt eben nicht im Gerichtssaal. Und für Leid, das kaum in Worte zu fassen ist, finden sich erst recht keine Paragrafen. Deswegen hat Trauerbewältigung in einem Strafprozess nichts verloren.
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Warum??
WARUM?? Ist diese Frage geklärt worden? Was war jetzt die Ursache? Was ich bis jetzt gelesen habe, war das WANN, WO und WOMIT . Aber WARUM??? Eine Frage, die eigentlich nur der Täter beantworten könnte, aber dieser lebt nicht mehr.
Genugtuung
Minderheiten, hysterischer Haufen, Psychoterror, Rachegelüste, Hass usw. - Die Hetze der unerbittlich Uneinsichtigen kennt in Vielfalt und Geschmacklosigkeit keine Grenzen. Für die Freunde und Angehörigen war dieser Prozess vor allem deshalb wichtig, weil er eine Möglichkeit hergab, die Wahrheit von der Frage nach dem Warum zu hören. Es wurden Zeugenaussagen gemacht und wieder zurückgenommen und langjährige Bekannte aus dem Umfeld des Täters schwiegen. Selbst unter der Gelegenheit dieses Prozesses konnte die Vorgeschichte zum Wahnsinn des 11.März.2009 nie eindeutig geklärt werden und es ist anzunehmen, dass das Ausmaß des Versagens der Familie K. unendlich viel größer war als hier offengelegt. Genugtuung wird in den vorhergehenden Kommentaren bewusst missverstanden als Rache. Dabei waren die Hinterbliebenen der Ermordeten doch ihre Pflicht schuldig, die Frage nach dem WARUM in allen Details zu klären. Genugtuung ist keine Rache, sondern eine Art Gefühl der Zufriedenheit dieser Hinterbliebenen, auf diese Weise einen Ausgleich für ihren Verlust der Ermordeten zu erreichen. Desweiteren hilft es niemanden, blindwütig Parolen gegen anklagende Angehörige zu wettern, die inzwischen als überzeugte Waffengegner mächtigen Interessengruppen im Weg stehen. Es wird Zeit, auch von diesem Prozess zu lernen wie man zukünftige Wahnsinnstaten vermeidet.
Einen Minderheitenmeinung
Das Urteil ist so nicht in Ordnung. Und es wird auch einer Revision nicht standhalten. Die Stz schreibt: " Trauerarbeit hat im Gerichtssaal nicht zu suchen". Man konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass nicht Trauerarbeit, sondern auch Rache mit im Spiel war. Dieses "kleine Gefühl der Genugtuung", wie Herr Bartz kommentiert. Doch dies ist der falsche Weg. In jedem anderen Fall wäre die Sache mit einen Strafbefehl abgehandelt worden. Aber ausgerechnet bei einen Vater, der Sohn und auch sonst alles verloren hat schlägt das Gericht mit einer Strafe zu. Das ist genauso wenig haltbar, wie die Erwartungen der Eltern an einen völlig überforderten Vater. Es gab eine Zeit nach der Katastrophe wo durchaus die richtigen Fragen gestellt wurden. Zum rechtlichen Rahmen, aber vor allen zu der Frage, wie wir unsere Kinder heute erziehen - wie mit ihnen umgehen. Der Prozeß - vor allem aber das Verhalten einiger Nebenkläger - hat leider viele dieser Ansätze wieder zunichte gemacht.