Billige Kredite für Start-ups sind eine gute Geste des Bundesfinanzministers – eine Steuerentlastung wäre besser, schreibt Andreas Geldner.

Stadtentwicklung & Infrastruktur: Andreas Geldner (age)

Stuttgart - Das Projekt von Bundesfinanzminister Schäuble setzt richtigerweise an einem besonders kritischen Zeitpunkt für eine Gründung ein. An Förderung für Start-ups in der Frühphase mangelt es in Deutschland nicht. Jede Landesregierung hat inzwischen ihre Gründer-Wettbewerbe, ihre Förderbanken. Der Bund trägt im Hochschulbereich mit dem so genannten Exist-Stipendium sein Scherflein dazu bei. Schwieriger wird es, wenn Unternehmen größer expandieren wollen und es nicht mehr mit einem schönen, manchmal gar nur symbolischen Preisgeld getan ist.

 

Der Bund überlässt es in seinem neuen Programm privaten Investoren über die Qualität eines Unternehmens zu entscheiden: Einen zinsvergünstigten Kredit gibt es nur in derselben Höhe, wie ein privater Geldgeber ins Risiko geht. Das ist gut so. Und dadurch dass das Ganze zurückgezahlt werden soll, dürften sich die Kosten für den Steuerzahler in Grenzen halten.

In Deutschland mangelt es nicht an Förderprogrammen

So weit, so gut. Doch niemand hat bisher behauptet, dass Deutschland bei solchen Förderprogrammen eine Wüste sei. Und wenn die Bundesregierung selbst darauf hinweist, dass das Ganze noch mit EU-Recht abzugleichen sei, dann sagt sie selbst, was das Risiko solcher Programme ist: Sie sind letztlich eine Form der Subventionierung. Nun sind Gründer beileibe nicht die einzigen, die von staatlicher Hilfe profitieren. Und in Bereichen wie der Technologieentwicklung ist sie unverzichtbar.

Doch der Mäzen ist derselbe Bundesfinanzminister Schäuble, der sich bei geplanten, nach Ansicht vieler Start-ups investorenfeindlichen Änderungen des Steuerrechts erst Ende 2015 noch heftiger Kritik stellen musste. Erst nach Protesten wurden die Pläne kassiert. Hat der Bundesfinanzminister dazugelernt?

Viel sinnvoller, als ein neues staatliches Programm aufzulegen, wäre es, sich in der Bundesregierung zu fragen, wie sich mehr privates Kapital ermuntern ließe. Das hat viel mit dem Steuerrecht zu tun, also dem ureigensten Zuständigkeitsbereich des Bundesfinanzminister. Doch mühsame Reformen auf diesem Gebiet, gar die steuerliche Entlastung von Investoren, sind weniger populär als ein neuer Fördertopf.