Stuttgart - Jahrelang ist die Stadt beim Thema Spielhallen nur in der Defensive gewesen. Seit 2006 ist die Anzahl der Spielhallen sprunghaft angestiegen – dem Baurechts- und dem Ordnungsamt blieb dabei in der Regel keine Wahl, als immer wieder neue Genehmigungen zu erteilen.
Deshalb ist es zuallererst mal eine gute Nachricht, dass die neue Vergnügungsstättenkonzeption nun vorliegt und die Stadtplaner steuernd eingreifen. Neue Spielhallen sollen auf die Zentren begrenzt sein. Viele Gebiete der Stadt, darunter der besonders dicht besiedelte Westen, werden also in Zukunft zumindest nicht noch weiter belastet werden. Da bestehende Spielhallen Bestandsschutz genießen, werden sie aber nicht entlastet. Das ist rechtlich auch nicht möglich.
Die Sorgen der Bezirksvorsteherin von Mitte, Veronika Kienzle, sind allerdings berechtigt, dass nun der Stadtbezirk, der ohnehin am meisten Spielhallen in Stuttgart verkraften muss, noch weiter unter dem Boom der Branche leiden könnte. Eine Abstandsregel hätte hier Abhilfe schaffen können. Nach einer Einführung wäre wohl kaum eine zusätzliche Spielhalle mehr in der City genehmigungsfähig gewesen.
Dass die Stadt Stuttgart bei dem Thema Abstandsregel vorsichtig agiert, ist auf eine Art verständlich. Schließlich hatte das Verwaltungsgericht im Jahr 2007 die damals in der Innenstadt gültige 90-Meter-Abstandsregel zwischen Spielhallen wieder gekippt. Interessant ist allerdings, dass der Rechtsgutachter der Stadt Ludwigsburg die dort eingeführte Abstandsregel als rechtlich unangreifbar ansieht – ohne bisher eines Besseren belehrt worden zu sein.


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