Die Kirche hat in Sachen Fotovoltaik vor Gericht einen Erfolg errungen. Der wird die Arbeit des amtlichen Denkmalschutzes verändern. Ein Kommentar.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Emerdingen - Vermutlich ist es kein Zufall, dass die katholische Kirche ihren juristischen Erfolg über das Land Baden-Württemberg wegen einer Liegenschaft im Alb-Donau-Kreis, also einem der Teilhaber an den Oberschwäbischen Elektrizitätswerken (OEW), erringen musste. Dort in Oberschwaben hat der Strom nach Ansicht vieler Verantwortlicher immer noch aus der Steckdose zu kommen und nicht von Fotovoltaikanlagen oder Windrädern.

 

Den Entscheidungen der vom Verwaltungsgericht Sigmaringen gestützten zuständigen Denkmalbehörden, die den Bau einer Solaranlage auf einer Pfarrhausscheune untersagten, haftete etwas Ideologisches an. Es sind Verdikte aus einer Zeit, die schon ziemlich lange vorbei ist oder jedenfalls sein sollte.

Von dem Urteil wird mancher private Bauherr profitieren

Sehr deutlich weist der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung auf den in der Verfassung verankerten Klimaschutz hin. Die Montage einer Fotovoltaikanlage, so die Richter, sei nicht gleichzusetzen mit einer Satellitenschüssel. Die Beleidigung des Auges darf bei denkmalschützerischen Erwägungen nicht mehr oberste Maxime sein, wenn es zugleich um eine nachhaltige Lebensweise und Energieerzeugung geht. Von diesem Urteil wird nun auch mancher private Bauherr profitieren.

Es gibt genügend andere fragwürdige Umbau- und Abrissvorhaben im Land, gegen die der Denkmalschutz seine Kraft aufwenden sollte. Wenn die Sonnenenergietechnik sich weiterentwickelt, können Solardächer schließlich wieder verkleinert oder ganz abgenommen werden.