Dem Land fehlt das Geld, um das Schulfach in der Grundschule einzuführen. Deshalb kann es mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht zufrieden sein, kommentiert StZ-Korrespondentin Renate Allgöwer.

Stuttgart - Eigentlich geht es bei der Ethik vorrangig um immaterielle Werte, beim Ethikunterricht in der Schule geht es aber ganz profan ums Geld. Es ist ja nicht so, dass die grün-rote Landesregierung Bedenken gegen ein Schulfach Ethik an den Grundschulen von Baden-Württemberg hätte. Im Gegenteil, in ihrem Koalitionsvertrag sprechen sich Grüne und SPD klipp und klar dafür aus, Ethik schrittweise von Klasse eins an als Alternative zum christlichen Religionsunterricht einzuführen.

 

Inzwischen haben sich aber andere Projekte in den Vordergrund gedrängt. Ethikunterricht für die Kleinen könnte schwerlich auch noch finanziert werden. Die Regierung kann also mit Blick auf den Staatshaushalt froh sein, dass das Bundesverwaltungsgericht keinen verfassungsmäßigen Anspruch der Eltern auf den Unterricht erkannt hat. Das jedoch war keine Überraschung. Das Grundgesetz schützt allein den Religionsunterricht in besonderer Weise.

Das Thema ist damit jedoch nicht erledigt. Für muslimische Kinder gibt es an diversen Grundschulen Islamunterricht. Die Gruppe der konfessionslosen Kinder wächst. Es entspräche nur der gesellschaftlichen Wirklichkeit, in den Schulen neben der Religion auch Unterricht in Werteerziehung ohne Bekenntnisorientierung anzubieten. Doch das ist eine Frage der politischen Prioritäten, nicht der Justiz.