Wir brauchen keine gläsernen Abgeordneten, meint der Berliner Büroleiter der StZ, Armin Käfer. Aber fordert mehr Transparenz bei Nebeneinkünften, denn dadurch steigt die Glaubwürdigkeit von Politikern.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Berlin - Was sind das eigentlich für Menschen, die über die Geschicke unseres Landes entscheiden? Auskunft darüber gibt das Datenhandbuch des Bundestags. Dort ist zu lesen, dass unter den Abgeordneten 204 Frauen sind, 22 Landwirte, acht Künstler und ein Bergmann. Heiklere Details werden eher verschleiert als wirklich offen deklariert.

 

Da gibt es Abgeordnete, die ihre komplette Arbeitszeit dem Mandat widmen – oder, um es pathetisch zu formulieren: dem deutschen Volke. Sie finanzieren ihr Büro und ihre politische Arbeit mit den Diäten. Andere haben nebenher noch Zeit, Hunderttausende von Euro zu verdienen. Einer von diesen will jetzt Kanzler werden: der SPD-Mann Peer Steinbrück. Die öffentliche Debatte über seine üppigen Honorare als Vortragsreisender überschatten den Start des Genossen in den Vorwahlkampf. Freilich bleibt festzuhalten, dass Steinbrück keineswegs gegen Gesetze verstoßen hat. Er hat seinen Nebenverdienst so offengelegt, wie es vorgeschrieben ist. Er hat sich formal korrekt verhalten – wenn auch politisch unsensibel. Jetzt macht sich die SPD zum Anwalt vollständiger Transparenz. Sie will den gläsernen Abgeordneten.

Volksvertreter ist ein besonderer Job

Was geht es uns überhaupt an, wie viel ein Abgeordneter nebenher verdient? Auch Parlamentarier haben schließlich ein Persönlichkeitsrecht und den Anspruch auf eine Privatsphäre. Und natürlich steht es dem Abgeordneten Steinbrück zu, seine Steuererklärung geheim zu halten, worauf er beharrt. Andere tun das nicht. Es gibt keine Vorschrift, die verlangen würde, dass ein Politiker seinen Beruf aufgeben, sein Unternehmen verkaufen oder auf Nebeneinkommen verzichten muss, wenn er ins Parlament einzieht. Dennoch: Volksvertreter ist ein besonderer Job. Er wird mit einer Währung honoriert, die Vertrauen heißt.

Vertrauen verlangt Glaubwürdigkeit. Und Glaubwürdigkeit verträgt sich nicht mit Geheimniskrämerei. Wie anders wäre der Umstand zu benennen, dass im Bundestagshandbuch gar nichts über die Nebentätigkeiten eines Abgeordneten zu lesen ist und auf der Homepage des Parlaments allenfalls, dass er als Anwalt zum Beispiel zwei Mandate der Stufe 3 betreut habe. Das kann bedeuten, dass er 14 000 Euro verdient hat – oder 140 000 Euro. Transparent ist das nicht.

Wer ist wem verpflichtet?

Im politischen Geschäft sind Nebentätigkeiten keineswegs nebensächlich. Es könnten sich Interessenkonflikte daraus ergeben. Sie bleiben womöglich nicht ohne Einfluss auf das Abstimmungsverhalten. Schlimmstenfalls schaffen sie Abhängigkeiten. So oder so haben die Bürger ein Recht zu erfahren, wem ein Politiker, dem sie ihre Stimme und damit ihr Vertrauen geben, unter Umständen noch verpflichtet ist – von wem er zumindest Geld kassiert.

Damit kein falscher Eindruck entsteht: es ist keineswegs anrüchig, wenn Abgeordnete nebenher arbeiten, ein Unternehmen führen oder Vorträge halten und sich dafür bezahlen lassen. Vielleicht sind Parlamentarier, die nicht allein von ihrem Amt abhängig sind, sogar glaubwürdiger als schlichte Politfunktionäre, denen die Welt außerhalb von Plenarsälen und Parteigremien fremd ist. Doch Politik ist kein banales Geschäft. Die Probleme, mit denen das Parlament befasst ist, sind in Zeiten internationaler Finanzkrisen und globaler Verquickungen zunehmend komplexer geworden. Der Job als MdB verlangt den ganzen Menschen. Sobald der Eindruck entsteht, vor lauter Aufsichtsratsposten, Verbandsarbeit und Vortragsreisen könne ein Abgeordneter sein Mandat nur noch nebenbei erledigen, darf der Wähler den Schluss ziehen, dass andere ihn engagierter vertreten könnten. Dazu muss er allerdings wissen, woran er ist. Das verlangt keine gläsernen Abgeordneten, keine Offenbarungstyrannei – aber ein durchschaubares, nicht völlig verklausuliertes System der Deklaration. So viel Wahrhaftigkeit muss schon sein.