Der Streit zwischen Eisenbahn-Bundesamt und dem S-21-Kommunikationsbüro offenbart Differenzen in der Informationspolitik. Ein Kommentar von StZ-Redakteur Thomas Durchdenwald.

Stuttgart - Die vom Eisenbahn-Bundesamt – im Gegensatz zur Bahn – bestätigte Überschreitung eines Grenzwerts bei einer Probe um zwei Milligramm pro Liter mag manchem wie eine Lappalie erscheinen. Und doch geht es auch um Grundsätzliches – nämlich darum, wie transparent und offen die Bahn Informationen während der Jahre dauernden Bauarbeiten für Stuttgart 21 kommuniziert. Und zwar auch solche, die weniger Erfolgsmeldungen sind, sondern eher Schwierigkeiten dokumentieren.

 

Beim Streit über den Schutz des Grund- und Mineralwassers, der viele Stuttgarter Bürger zurecht umtreibt, standen der Bauherr Bahn und die Aufsichtsbehörde EBA angesichts der Erkenntnisse der S-21-kritischen Ingenieure 22 bisher fest auf einer Seite. Umso überraschender ist nun ihr öffentlich ausgetragener Disput und der Umstand, dass das EBA konkrete Werte nennt, während die Bahn dies offenbar nicht für nötig hält. Doch wer den „Schutz des Grundwassers als hohes Gut“ bezeichnet, wie es die Bahn via Kommunikationsbüro tut, der sollte diesen hehren Worten auch konkrete Angaben folgen lassen.

Das unverständliche Verhalten des Kommunikationsbüros, das im Wissen der Aussagen der Aufsichtsbehörde an seinen Angaben festhält und jedwede Erklärung dafür schuldig bleibt, untergräbt in einer wichtigen Frage die Glaubwürdigkeit des Bauherrn Bahn. Das kann schon nicht in dessen Interesse sein, noch weniger aber in dem der Projektpartner, die das Kommunikationsbüro tragen und deren Embleme jede Pressemitteilung zieren. Gerade die Stadt Stuttgart, der eine konsequente, transparente und bürgernahe Information ein elementares Anliegen ist, kann dem eigentlich nicht tatenlos zuschauen.