Der Schlossgarten kann geräumt werden. Doch der Justizerfolg der Stadt allein hilft nicht, findet StZ-Redakteur Achim Wörner.

Regio Desk: Achim Wörner (wö)

Stuttgart - Die Debatte über Stuttgart 21 bleibt spannend. Denn die für Mittwoch angekündigte Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamts (Eba) zur geplanten Fällung der Bäume im Schlossgarten ist bis zum Abend doch nicht verkündet worden. Zwar wird seit Tagen spekuliert, die Aufsichtsbehörde werde der Bahn - wenn auch mit Auflagen - das Plazet erteilen: aber noch kann sich die Bauherrin nicht sicher sein, dass die Arbeiten für den Durchgangsbahnhof tatsächlich wie geplant weitergehen können. Andernfalls nämlich, wenn Rodung und Verpflanzung für den Moment untersagt werden, droht erneut ein deutlicher Zeitverzug.

 

So gesehen ist der juristische Erfolg, den die Stadt Stuttgart am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht gegen prominente Kläger erzielt hat, von eher geringem Wert. Gewiss, der Weg ist danach frei, das wüste Zeltlager im Park umgehend zu räumen. Und interessant ist, dass just die Proteste vom Wochenende, als S-21-Gegner im Wagenburgtunnel auch Straftaten begangen haben, ins Urteil eingeflossen sind. Allerdings kann die Entscheidung binnen vierzehn Tagen in höherer Instanz angefochten werden. Und ein Vollzug ist ohnehin nur dann möglich - so haben es die Richter einschränkend verfügt - wenn das Eba die Baumfällungen tatsächlich genehmigt. Die S-21-Partner haben also nur einen kleinen Etappensieg errungen.