Experten fordern, die Promillegrenze für Radler auf 1,1 Promille festzulegen. Eine solche Regelung ist überfällig, aber eigentlich müsste noch viel schärfer eingegriffen werden, meint Michael Trauthig.

Familie, Bildung, Soziales : Michael Trauthig (rau)

Stuttgart - Momentan wird oft über zu viel Bürokratie und die Regelungswut eines Staates geklagt, der Mensch und Wirtschaft gängele. Wer so denkt, wird den Kopf über die jüngste Forderung von Experten schütteln, eine der wenigen noch verbliebenen Regelungslücken im Verkehrsrecht zu schließen. Sie verlangen, bei 1,1 Promille Alkohol im Blut eine neue Grenze zu ziehen, ab der Fahrradfahrer eine Ordnungswidrigkeit begehen und ihnen somit ein Bußgeld droht. Das Anliegen ist gut begründet. Denn wer betrunken ist, sieht schlechter, reagiert langsamer und verliert eher den Überblick im Verkehr. Wer dann noch aufs Fahrrad steigt, gefährdet sich und andere Radler oder Fußgänger. Alkohol ist immerhin die Unfallursache Nr. 2 bei Fahrradfahrern.

 

Dass dieses Risiko der Allgemeinheit hinreichend bewusst ist, kann bezweifelt werden. Insofern hätte die neue Promillegrenze zumindest einen aufklärerischen und pädagogischen Zweck. Sie würde sich zwar kaum kontrollieren lassen, aber immerhin das Signal aussenden, dass man besoffen nicht nur das eigene Auto, sondern auch das Fahrrad stehen lassen sollte. Natürlich wäre die Maßnahme nur ein sehr kleiner Schritt zu mehr Sicherheit auf den Straßen. Ein größerer wäre das völlige Alkoholverbot für Auto- und Motorradfahrer. Doch dafür ist die Zeit noch nicht reif.