Mit ihrem Rechtsgutachten versucht die Stadt, sich hinter Formalitäten zu verstecken. Dabei ist und bleibt die Frage nach der Erhaltung des Lehrschwimmbeckens eine kommunalpolitische, keine rechtliche Frage.

Asperg - Die Frage, ob die Ablehnung eines Bürgerbegehrens aus Formgründen ein rein rechtliches oder eben auch ein kommunalpolitisches Unterfangen ist, hat der Asperger Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstagabend allein schon durch seine Abstimmung beantwortet: Mit neun zu acht Stimmen fiel die Ablehnung denkbar knapp aus. Eine reine Formalie sieht anders aus.

 

Es spricht für das Gremium, dass die Ablehnung des Bürgerbegehrens, die von der Verwaltung als reine Formsache deklariert worden war, noch einmal diskutiert wurde. Zwar hat sich aufgrund der Mehrheitsverhältnisse nichts am Ergebnis geändert, aber zumindest dürfte bei den Bürgern nicht der Eindruck hängenbleiben, hier werde Politik in Hinterzimmern am Bürger vorbei gemacht. Das Bürgerbegehren ist ja eine Folge davon, dass viele Asperger nicht zufrieden mit dem Vorgehen der Stadt sind. Nun muss wahrscheinlich ein Gericht entscheiden, ob die Bürger entscheiden dürfen. Falls es bis dahin nicht zu spät ist: Am 30. April schließt das Bad.