Nach ihrer Niederlage vor Gericht sollte die frühere baden-württembergische Ministerin Tanja Gönner nicht weiter prozessieren, kommentiert Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Nun wird es doch noch einmal spannend im zweiten Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz im Schlossgarten. Ex-Ministerin Tanja Gönner ist entgegen mancher Erwartungen gescheitert mit dem Versuch, dem Gremium ihre Mails aus dem Herbst 2010 vorzuenthalten. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies ihre Klage auf Löschung ab und stellte das Kontrollrecht des Landtags über die Eigeninteresse der CDU-Frau. Das ist ein erfreulicher Erfolg für das Parlament.

 

Gönner könnte die Aufklärung weiter blockieren und auf Zeit spielen, indem sie Berufung einlegt. Das wäre zwar ihr Recht, würde sie aber in ein schiefes Licht rücken. Wenn sie wirklich nichts zu verbergen hätte, wie sie stets beteuert, warum sollte sie den Einblick in ihre Dienstmails nun noch verweigern? Als Chefin einer halbstaatlichen Organisation stünde ihr Transparenz gut an. Auch die Landes-CDU müsste ein großes Interesse daran haben, dass ihre Ex-Ministerin die Aufarbeitung des „schwarzen Donnerstags“ nicht länger blockiert. Je früher vor der Landtagswahl diese erfolgt, umso besser für sie. Kommt von Gönner nicht rasch ein entsprechendes Signal, sollte der Landtag umgehend prüfen, ob er nicht doch über das Landesarchiv Zugriff auf die Mails von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus erhält. Das Urteil von Sigmaringen macht Mut auch zu diesem Weg.