Im EnBW-Ausschuss wollte Stefan Mappus das Gutachten entkräften, das den Untreue-Verdacht gegen ihn erhärtet. Doch der Landtag ist dafür das falsche Forum, kommentiert Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Allmählich ist die Verwirrung komplett. Erst will Ex-Ministerpräsident Mappus unbedingt „Betroffener“ im EnBW-Ausschuss werden. Kaum wird ihm dieser Status eingeräumt, möchte er von seinem Erscheinen oder gar einer persönlichen Stellungnahme nichts mehr wissen. Stattdessen lässt er seine Anwälte verbal massiv gegen den Beschluss des Gremiums schießen, ihm dort kein Frage- und Antragsrecht einzuräumen.

 

Beide Beschlüsse, wohlgemerkt, haben alle vier Fraktionen einvernehmlich gefasst. Die Kritik, es gehe statt um Aufklärung um Vorverurteilung, trifft also nicht nur Grüne und SPD, sondern auch CDU und FDP. Dass Mappus nun auch noch jene Abgeordneten attackiert, die zwar nicht durchweg, aber doch immer wieder als seine Fürsprecher agieren, ist bemerkenswert. So viele Verbündete hat er eigentlich nicht mehr, dass er die letzten auch noch verprellen kann.

Maßgeblich ist die Justiz

Erklärbar wird dieses Verhalten allenfalls durch die Enttäuschung, den Gutachter der Staatsanwaltschaft nicht selbst befragen zu dürfen. Die Expertise von Wolfgang Ballwieser, Mappus habe fast 800 Millionen Euro zu viel für die EnBW-Anteile gezahlt, war für ihn ein Tiefschlag. Seither lassen der Ex-Regierungschef und sein Banker-Freund Dirk Notheis nichts unversucht, um Ballwiesers Ergebnis zu relativieren oder ihn gar persönlich zu diskreditieren. Stichwort: Rechenfehler.

Der Versuch, das Gutachten im EnBW-Ausschuss zu entkräften, ist indes zum Scheitern verurteilt. Maßgeblich für die Beurteilung des Kaufpreises ist letztlich nicht der Landtag, sondern die Justiz. Inwieweit zunächst die Staatsanwaltschaft und später gegebenenfalls Gerichte Ballwieser folgen – vor allem darauf kommt es an.