Warum legt die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung zum EnBW-Deal nicht offen? Die Weigerung ist nicht nachvollziehbar – und der Segen des Justizministers dazu genauso wenig, kommentiert StZ-Autor Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Man kann verstehen, dass die Landesregierung an der Einstellung der Ermittlungen zum EnBW-Deal nicht mehr rütteln will. Zum einen wären die Chancen einer Beschwerde schwer abzuschätzen, zum anderen fürchtet sie wohl den Eindruck des Nachtretens. Es wäre freilich im Sinne der Steuerzahler gewesen, wenn das Milliardengeschäft von Stefan Mappus öffentlich vor Gericht aufgearbeitet worden wäre – und nicht nur im stillen Kämmerlein der Staatsanwaltschaft. Viele Bürger wüssten schon gerne genauer, warum ein Ministerpräsident ungestraft gegen das Haushaltsrecht verstoßen und mit ihrem Geld zocken darf.

 

Umso unverständlicher ist es, dass die Staatsanwaltschaft sich weigert, ihre Abschlussverfügung offenzulegen. Die Einstellung des Verfahrens wirft weitaus mehr Fragen auf, als in der kurzen Erklärung für die Öffentlichkeit beantwortet wurden. Beim Nazimassaker von Sant Anna oder beim Polizeieinsatz im Schlossgarten machten die Ermittler ihre Entscheidungen transparent. Warum das beim bundesweit singulären EnBW-Deal nicht möglich sein soll, zumal mit Schwärzung sensibler Angaben, ist nicht nachvollziehbar – genauso wenig wie der Segen des Justizministers dazu. Wenn die Regierung schon ihr Beschwerderecht verfallen lässt, sollte sie wenigstens auf Transparenz dringen.