Der Landtagspräsident Guido Wolf (CDU) kann nicht plausibel erklären, warum er dem Verdacht auf Informationsweitergabe nicht nachgegangen ist. Ein Kommentar von StZ-Redakteur Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Wie unbedarft, ja naiv darf der Präsident des Landtags agieren? Das ist noch die harmloseste Frage, die sich Guido Wolf (CDU) im Zusammenhang mit den Lecks im EnBW-Ausschuss gefallen lassen muss. Da wird er vom Justizministerium informiert, dass ein Ausschussmitglied offenbar regelwidrig Unterlagen weitergegeben hat – und was tut er? Nichts. Die Staatsanwaltschaft habe ja keine Anhaltspunkte für eine Straftat und somit keinen Grund für Ermittlungen gesehen, lautet seine Begründung.

 

Ebenso klar ging aus dem Schreiben freilich hervor, dass der Verdacht eines – strafrechtlich nicht relevanten – Verstoßes gegen das Gesetz für Untersuchungsausschüsse fortbestand. Äußerst naheliegend war zudem, dass dieser Verdacht im Zuge der Ermittlungen gegen Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus aufgekommen war. Und trotzdem will Wolf die Brisanz der Information erst Monate später erkannt haben, als die Kungeleien von CDU-Leuten mit Mappus aufgeflogen waren? Als Politiker und als Jurist stellt er sich damit ein Armutszeugnis aus. Vollends hilflos wirken seine Versuche (und die flankierenden der CDU), die Untätigkeit mit der geforderten Vertraulichkeit zu begründen; das wäre kein ernsthaftes Hindernis fürs Handeln gewesen.

Noch gibt es keine Beweise für die Vermutungen von Grünen und SPD, Wolf habe seine kungelnden Parteifreunde schonen wollen. Dann hätte er ein gravierendes Problem. Doch schon jetzt kratzt der Vorgang gewaltig am Ruf eines der letzten verbliebenen CDU-Hoffnungsträger. So unbedarft, ja naiv, wie er vorgibt, darf ein Parlamentschef eben nicht agieren.