Die Behörde hat hoch gepokert, als sie die Erörterung trotz Kritik ansetzte. Für das Ende trägt sie nun allein Verantwortung. Ein Kommentar von StZ-Redakteur Thomas Durchdenwald.

Stuttgart - Am Montag, am ersten Tag der Erörterung, hatte sich der Sitzungsleiter Joachim Henrichsmeyer, ins Abseits manövriert, tags drauf führte sein zunächst von ihm abgestrittenes Fehlverhalten zum Ende der Veranstaltung. Nachdem bekannt war, dass er sich in Blogs despektierlich über S-21-Gegner geäußert und in einer Bekenneranzeige für das Projekt geworben hatte, war Henrichsmeyer nicht mehr zu halten. Die Bahn, die wegen des engen Zeitplans für das Grundwassermanagement zuvor auf die Erörterung gedrängt hatte, verhinderte mit ihrer „Anregung“ auf Vertagung nur noch, dass Regierungspräsident Johannes Schmalzl ihn sofort wegen Befangenheit hätte abziehen müssen. Dass Henrichsmeyer einseitig agierte, war spätestens am Montagabend klar; dass er befangen war, wurde am Dienstag deutlich.

 

Das peinliche Ende ist eine Blamage für das Regierungspräsidium und für seinen Chef. Als die Terminierung der Anhörung vom Umweltministerium öffentlich kritisiert worden war, hatte sich Schmalzl noch jede politische Einmischung verbeten. Jetzt muss sich das Regierungspräsidium eine fehlerhafte, weil parteiische Personalauswahl ankreiden lassen. Es hat die Anhörung, deren Brisanz im voraus jedem klar gewesen war, leichtfertig in den Sand gesetzt, da es die Neutralität des Sitzungsleiters nicht vorher überprüfte – was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein müsste.

Das war nicht nur in höchstem Maß unprofessionell, sondern auch Wasser auf die Mühlen der Kritiker, die Stuttgart 21 als beredtes Beispiel dafür sehen, dass staatliche Organe der Bahn und den Investoren näher sind als den Bürgern. Sie haben nun ein Argument mehr auf ihrer Seite – und werden der Anhörung zweiter Teil noch intensiver folgen. Das macht die Arbeit für das Regierungspräsidium bei der neuen Erörterung gewiss nicht leichter. Aber wer Fehler macht, muss die Suppe auch auslöffeln.