Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Radfahrer, der ohne Helm fährt, bei einem Unfall nicht benachteiligt wird. Die Versicherung muss voll bezahlen. Das ist richtig so, kommentiert der StZ-Redakteur Stefan Geiger.

Stuttgart - Es ist unvernünftig, ohne einen Helm mit dem Fahrrad zu fahren. Eltern wissen das. Deshalb dringen sie darauf, dass ihre Kinder einen Helm benutzen. Mehr noch: viele Eltern setzen plötzlich selbst den ungeliebten Helm auf, jedenfalls wenn sie gemeinsam mit dem Kind fahren. Weil sie ein Vorbild sein wollen. Wenn das Kind nicht zuschaut, ist es dann bei etlichen wieder anders.

 

Dass ein Helm im Ernstfall vor Verletzungen schützen kann, in Einzelfällen vor furchtbarsten Verletzungen mit lebenslangen Folgen, ist unstrittig. Wer nach einem Sturz nicht mehr arbeiten kann, wer seine Steuerungsfähigkeit verloren hat, wer teilweise gelähmt ist, wird verfluchen, keinen Helm getragen zu haben. Und er wird sich nicht mit den Wahrscheinlichkeitsberechnungen befassen, wie viele und wie schwere Verletzungen Fahrradhelme insgesamt verhindern können. Man kann zum Tragen eines Fahrradhelms nur raten. Auch jenen, die ihn nicht lieben, weil er ihr Lebensgefühl oder ihre Bequemlichkeit stört.

Der Mensch liebt das Risiko

Der Mensch aber ist unvernünftig. Und er liebt das Risiko, nicht nur beim Fahrradfahren. Viele tun das jedenfalls. Einzelne steigen in tiefe Höhlen. Viele fahren Motorrad. Die Rehazentren sind voll von den Unfallopfern. Es gibt Menschen, die rauchen, es gibt Menschen, die saufen. Vor allem gibt es unzählige Menschen, die sich bis zum Herzinfarkt in ihren Beruf hineinsteigern, weil sie dem Irrglauben erliegen, ohne sie gehe es nicht. Die Welt wird von der Unvernunft mit angetrieben.

Die Freiheit ist die Schwester der Unvernunft. Das Verbot dagegen wird stets mit der Vernunft begründet. Ein Risiko einzugehen, auch ein Risiko, das man nicht voll überblicken kann, sich jedenfalls nicht eingestehen möchte, gehört zum Kernbereich eines freien Lebens. Das Fahrradfahren ohne Helm ist lediglich ein Symbol dafür.

Der fürsorgliche Staat reglementiert ohne Ende. Die Berufsgenossenschaft regelt, an welcher Stelle im Dienstwagen ein Navigationsgerät befestigt werden darf – damit das Sichtfeld des Fahrers nicht eingeschränkt wird. Für jedes Gebot gibt es einen mehr oder weniger guten Grund. Eine Helmpflicht für Fahrradfahrer aber gibt es bis jetzt nicht. Obwohl sie in der Kosten-Nutzen-Abwägung sinnvoller wäre als manch andere Vorschrift. Das ist so, weil das Völkchen der Fahrradfahrer aufmüpfig ist. Man könnte auch sagen: freiheitsliebend. Und eine gute Lobbyarbeit treibt.

Die Allgemeinheit muss solidarisch eintreten

Für die Kosten der Freiheit der einen zahlen im Ernstfall auch andere. Die Kosten für den Unfall der Fahrradfahrerin, die ohne eigene Schuld, aber auch ohne Helm verunglückt ist, weil ein Autofahrer die Türe geöffnet hat, ohne zu schauen, zahlt jetzt in voller Höhe dessen Haftpflichtversicherung. So hat es gestern der Bundesgerichtshof entschieden. Die Vorinstanz hatte der schwer verletzten Frau noch auferlegt, zwanzig Prozent der Unfallkosten selbst zu tragen. Im Kern bedeutet das Urteil, dass die Allgemeinheit solidarisch jedenfalls für bestimmte Formen des Leichtsinns eintreten und zahlen muss.

Im ersten Augenblick erscheint es provozierend, dass die Allgemeinheit für die Unvernunft Einzelner zahlen soll. Aber es ist richtig so. Noch gibt es keine staatliche Helmpflicht. Die Fahrradfahrerin hat gegen kein Verbot verstoßen. Sie war an dem Unfall nicht schuld. Das Risiko, das sie eingegangen ist, ist eine Folge der Freiheit, auch unvernünftig zu handeln. Das Karlsruher Urteil ist freilich tückisch. Es schützt die Freiheit des Einzelnen nur so lange, wie er zur Mehrheit gehört. Wenn immer mehr Fahrradfahrer freiwillig Helme tragen, dann muss eines Tages der, der noch keinen trägt, die Folgen für sein Handeln doch selber bezahlen. Es ist ein Urteil, das stromlinienförmiges Verhalten prämiert. Das Urteil mogelt sich um die Frage herum, wie viel die Freiheit des Einzelnen der Gesellschaft wert ist.