Das Nürnberger Oberlandesgericht hat endlich Recht im Namen des Volkes gesprochen. Die bayerische Justiz hat ihre Fehler im Fall Mollath viel zu lange verleugnet, kommentiert der StZ-Redakteur Christian Gottschalk.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Nürnberg - Mit der Entscheidung, Gustl Mollath ein Wiederaufnahmeverfahren zuzugestehen, hat das Nürnberger Oberlandesgericht endlich Recht im Namen des Volkes gesprochen. Den Ruf der bayerischen Justiz haben die Franken trotzdem nur unzureichend gerettet. Die unteren Instanzen im Freistaat, die keinen Anlass dafür gesehen haben, das Skandalurteil gegen Mollath zu überprüfen, haben zuvor negative Maßstäbe in Sachen richterlicher Unabhängigkeit gesetzt. Zuletzt hat sich das Regensburger Landgericht nicht davon beeindrucken lassen, dass auch die Ankläger eine Überprüfung des Schuldspruchs wollten.

 

Um eines klar zu sagen: die Unschuld von Gustl Mollath ist von den Nürnberger Richtern nicht behauptet worden. Auch am Ende eines neuen Prozesses kann ein Schuldspruch stehen. Aber der darf nicht so zu Stande kommen wie das Grundurteil aus dem Jahr 2006. Das strotzt vor offensichtlichen Fehlern und Ungereimtheiten. Niemand, der den Richterspruch von damals gelesen hat, kann nachvollziehen, dass in Deutschland so Recht gesprochen wird. Es macht Angst, dass es engagierte Journalisten brauchte, um darauf hinzuweisen. Es macht Angst zuzusehen, wie sich die Justiz dagegen wehrt, Fehler zuzugeben. Und es bleibt die Befürchtung, dass es mehrere Gustl Mollaths geben könnte.