Die politischen Apparate der Bundesländer sind nur gerechtfertigt, wenn sie hinreichend Kompetenzen haben. Das gilt auch für deren Parlamente, kommentiert StZ-Autor Reiner Ruf.

Stuttgart - Die vermeintlich frohe Kunde entpuppt sich spätestens beim zweiten Hinschauen als Schreckensmeldung. „Auf gutem Weg zum Bürgerparlament“ überschreibt Landtagspräsident Guido Wolf seine Arbeitsbilanz. Da erhebt sich doch die Frage: Wenn der Landtag noch gar kein Bürgerparlament ist, was bitteschön dann? Ein Geheimausschuss? Eine Beamtenversammlung? Oder eine Versorgungsanstalt für Berufspolitiker mit fehlender Anbindung an die Realität?

 

Zugegeben, diese Widerrede enthält einen Schuss Polemik. Das Bemühen des Landtagspräsidenten und seiner Stellvertreter um mehr öffentliche Beachtung ist ja lobenswert und zeigt überdies, dass auch im Herzen des Landtags eine gewisse Sensibilität für eigene Defizite vorhanden ist. Doch die Bedeutung des Parlaments lässt sich allein mit Eigenmarketing unter der Überschrift „Raus ins Land“ nur wenig steigern. Wichtiger wäre es, in der Auseinandersetzung mit dem Bund die eigenen Kompetenzen zu steigern – zum Beispiel in Form von Steuerzuschlagsrechten oder einer Fortführung der Föderalismusreform. Das Problem ist nur, dass dann sogleich wieder allerorten die Klage über Kleinstaaterei anhebt. Und das viele Parlamentarier in den Ländern ganz und gar nicht darauf versessen sind, mehr politische Verantwortung zu übernehmen.