Kommentar zum Freispruch von Harry Wörz
Ein bitterer Sieg
Andrea Koch-Widmann,
15.12.2010 17:49 Uhr
Foto: dpa
Stuttgart - Harry Wörz ist rechtskräftig freigesprochen vom Vorwurf eines Mordversuchs an seiner Frau im April 1997. Endlich, möchte man sagen. Damit zieht der Bundesgerichtshof, der zum dritten Mal mit der Causa Wörz befasst ist, einen Schlussstrich und bestätigt den Freispruch des Mannheimer Landgerichts von 2009. Doch es ist ein bitterer Sieg für ihn.
Mehr als 13 Jahre seines Lebens war Harry Wörz gefangen in den Mühlen der Justiz. Seit seiner Verhaftung hatte er stets seine Unschuld beteuert. Doch der Installateur hatte in dem Geflecht der Beziehungstat im Pforzheimer Polizeimilieu keine Chance. Die Beamten hatten sich zu schnell auf Wörz festgelegt, den kurz in Verdacht geratenen Polizeikollegen vorschnell aussortiert.
Die Staatsanwaltschaft ließ sie gewähren, das Karlsruher Landgericht verurteilte Wörz zu elf Jahren Haft, der BGH winkte die Revision durch und bestätigte das Urteil. Einen ersten Freispruch im Jahr 2005 kassierte der BGH 2006. Jetzt also ist Wörz ein freier Mann. Tatsächlich frei wird er nicht sein. Dieser Kampf hat Spuren hinterlassen. Solange der wahre Täter nicht gefasst ist, wird Wörz keine Ruhe finden.
Mehr als 13 Jahre seines Lebens war Harry Wörz gefangen in den Mühlen der Justiz. Seit seiner Verhaftung hatte er stets seine Unschuld beteuert. Doch der Installateur hatte in dem Geflecht der Beziehungstat im Pforzheimer Polizeimilieu keine Chance. Die Beamten hatten sich zu schnell auf Wörz festgelegt, den kurz in Verdacht geratenen Polizeikollegen vorschnell aussortiert.
Die Staatsanwaltschaft ließ sie gewähren, das Karlsruher Landgericht verurteilte Wörz zu elf Jahren Haft, der BGH winkte die Revision durch und bestätigte das Urteil. Einen ersten Freispruch im Jahr 2005 kassierte der BGH 2006. Jetzt also ist Wörz ein freier Mann. Tatsächlich frei wird er nicht sein. Dieser Kampf hat Spuren hinterlassen. Solange der wahre Täter nicht gefasst ist, wird Wörz keine Ruhe finden.
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Ein bitterer Sieg
Seit vielen Jahren lebe ich Ausland und habe den Fall Woerz nur ueber die Fernsehsendungen verfolgen koennen. Ich bin zutiefst beschaemt, dass ich in all den Jahren im Ausland immer versucht habe "die deutsche Fahne hochzuhalten, D.h. den sogenannten Rechtsstaat und Demokratie". Ich schaeme mich auch dafuer, dass ein offensichtlich profilierungssuechtiger Staatsanwalt, der ja als Anklaeger des Staates auch in meinem Namen handelt eigenmaechtig, zynisch und wie zu ersehen ohne irgendwelche Aufsicht oder Kontrolle Leben Unschuldiger derart zerstoren und wie auch in anderen Faellen durch Staatsanwaelte in BW mehrfach passiert in nicht wiedergutzumachender Art in Misskredit bringhen kann. Was unterscheidet unseren " Rechtsstaat" noch von einer Bananenrepublik? Herr Woerz ich schaeme mich und entschuldige mich, dass Ihnen, auch in meinem Namen durch die BW-Staataanwaltschaft soviel Unrecht geschehen ist.
Rechtsstaat ?
Die eigentlichen Täter: das ist ein Polizeiapparat der völlig ausser Kontrolle geraten ist. Rechtstaatlichkeit spielt hier keine Rolle mehr. Die Polizei in Baden Württemberg erinnert mehr an eine kriminelle Vereinigung, in der Gesetze und Wahrheit mit Füssen getreten werden. Im Fall Harry Wörz gibt es erschreckende Parallelen zur brutalen Niederschlagung der Demonstrationen im Schlossgarten am 30.9 und den Untersuchungen durch Staatsanwaltschaft und Untersuchungsausschuß. Auch hier wird die Wahrheit mit Füßen getreten und das Ausspritzen der Augen, das Niederknüppeln von Kindern und alten Menschen legitimiert. (Als Rechtfertigung für diese barbarischen Gewaltexzesse wird das Rufen von 'Lügenpack' angeführt. Wer 'Lügenpack ruft sei nicht mehr friedfertig und dürfe damit mit diesen brutalen Mitteln eliminiert werden).
Gerechtigkeit
... vor allem sollte das justitielle und polizeiliche Pack zur Rechenschaft gezogen werden, dass einen Menschen zu Unrecht der Freiheit und Lebensperspektive beraubt hat. Es ist schon schlimm genug, dass Richter praktisch nicht für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen werden können, aber wenigstens die Exekutive sollte belangt werden. Doch das wird in Baden Württemberg mit seiner verfilzten Corpsgeist-Justiz wohl ein Wunschtraum bleiben.