Kommentar zum Glücksspiel-Urteil
Wem nützt das alles?
Stefan Geiger,
08.09.2010 18:31 Uhr
Foto: dpa
Stuttgart - Spieler und vor allem Menschen, die mit der Spielleidenschaft anderer Menschen viel Geld verdienen, werden das Luxemburger Urteil gut, fürsorgliche Zeitgenossen, die andere Menschen vor deren eigenen Schwächen schützen wollen, werden es nicht so gut finden. Das sind letztlich Glaubensfragen.
Die Problematik des Luxemburger Urteils liegt auf einer anderen Ebene: Wie eine Gesellschaft mit ihren Süchtigen, auch mit ihren Spielsüchtigen umgeht, hat nur am Rande etwas mit der in Europa so hochgehaltenen Dienstleistungsfreiheit zu tun. Das sind Fragen, die nicht europaweit einheitlich, sondern in den einzelnen, immer noch höchst unterschiedlichen Staaten entsprechend der dortigen Bedingungen und Traditionen geklärt werden sollten. Im Prinzip sieht das der Europäische Gerichtshof genau so. Aber am Ende lässt er den Nationalstaaten dann eben doch nicht, was der Nationalstaaten sein sollte.
Ja, das deutsche Recht ist ein bisschen verlogen. Ja, es geht den deutschen Politikern auch um das große Geld, das die staatlichen Wetten einspielen und das sonst im sozialen und kulturellen Bereich fehlen würde. Na und? Hängt die Grundsatzentscheidung, ob eine Gesellschaft ihre Mitglieder vor ihrer Spielsucht schützen darf, wirklich davon ab, wie die Lotto-Werbespots aussehen? Hängt die Freiheit eines Menschen, seinen Leidenschaften, auch seiner Spielleidenschaft frönen zu dürfen, wirklich von der Zahl der Daddel-Automaten in den Kneipen ab? Und wenn dem so wäre: ist es wirklich Sache des Europäischen Gerichtshofs darüber zu entscheiden?
Über das deutsche Sportwetten-Recht hat bereits das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Der Gesetzgeber hat reagiert, mag sein, unzulänglich. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof ein bisschen anders darüber geurteilt. Die Politik wird wieder reparieren. Und wem nützt das alles? Rechtssicherheit ist auch ein hohes Gut.
Die Problematik des Luxemburger Urteils liegt auf einer anderen Ebene: Wie eine Gesellschaft mit ihren Süchtigen, auch mit ihren Spielsüchtigen umgeht, hat nur am Rande etwas mit der in Europa so hochgehaltenen Dienstleistungsfreiheit zu tun. Das sind Fragen, die nicht europaweit einheitlich, sondern in den einzelnen, immer noch höchst unterschiedlichen Staaten entsprechend der dortigen Bedingungen und Traditionen geklärt werden sollten. Im Prinzip sieht das der Europäische Gerichtshof genau so. Aber am Ende lässt er den Nationalstaaten dann eben doch nicht, was der Nationalstaaten sein sollte.
Ja, das deutsche Recht ist ein bisschen verlogen. Ja, es geht den deutschen Politikern auch um das große Geld, das die staatlichen Wetten einspielen und das sonst im sozialen und kulturellen Bereich fehlen würde. Na und? Hängt die Grundsatzentscheidung, ob eine Gesellschaft ihre Mitglieder vor ihrer Spielsucht schützen darf, wirklich davon ab, wie die Lotto-Werbespots aussehen? Hängt die Freiheit eines Menschen, seinen Leidenschaften, auch seiner Spielleidenschaft frönen zu dürfen, wirklich von der Zahl der Daddel-Automaten in den Kneipen ab? Und wenn dem so wäre: ist es wirklich Sache des Europäischen Gerichtshofs darüber zu entscheiden?
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