In der Haftanstalt in Bruchsal ist ein Gefangener in Einzelhaft verhungert. Der Todesfall bringt den Justizminister Baden-Württembergs in Zugzwang, kommentiert der StZ-Redakteur Thomas Breining.

Stuttgart - Die Arbeit in einem Gefängnis ist verantwortungsvoll und verlangt viel. Die Justizbediensteten haben es nicht leicht. Der in der Bruchsaler Haftanstalt zu Tode gekommene Mann war einer der schweren Fälle für die Mitarbeiter im Vollzugsdienst. Offenbar hat er in seiner Neigung zur Gewalt kaum andere Möglichkeiten gesehen, um sich mitzuteilen. Er hat offenbar sämtliche ihm gebotenen medizinischen und therapeutischen Hilfestellungen ausgeschlagen. Er hat sich in eine Wahnwelt zurückgezogen und war nicht mehr erreichbar für die Welt um ihn. Er war brutal, aber er war krank. Man hat das auch erkannt. Hilfe erhielt er nicht.

 

Im Nachhinein mag man irgendwie erklären, warum sich die Umstände so verkettet haben, dass der Mann in seiner Zelle starb. Aber kann es wirklich sein, dass dieser Einzelfall den baden-württembergischen Justizvollzug an den Rand der Paralyse bringen konnte? Wenn dem so sein sollte, dann stimmt tatsächlich etwas nicht in dem Apparat. Und es wird Zeit, dass sich die Landespolitik diesen Bereich ihrer Verantwortlichkeit einmal genauer anschaut. Der Justizminister muss erklären, warum auch sein Haus offenbar außerordentlich routiniert mit dem Fall umgegangen ist. In der Sache darf es nicht der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht überlassen werden, dem Recht zur Geltung zu verhelfen.