Kommentar zum Hartz-IV-Urteil Erwartungen enttäuscht
Stefan Geiger, vom 09.02.2010 16:17 Uhr
Ein "Herz" statt "Hartz" für Kinder verlangt diese Demonstrantin. Foto: dpa
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat nicht nur die bisher gezahlten Regelsätze für die Kinder der Armen als verfassungswidrig bezeichnet. Das hatten fast alle Beobachter erwartet. Die Richter sagen auch, die Regeln für die erwachsenen Hartz-IV-Empfänger verstoßen gegen das Grundgesetz.
Die Politiker, vor allem die Finanzpolitiker, können aber dennoch ganz ruhig bleiben. Das Verfassungsgericht hat entgegen der Überschrift seiner Entscheidung maßvoll geurteilt. Man könnte bösartig auch formulieren: es verspricht mehr, als es hält.
Die Armen in Deutschland werden von dem Karlsruher Urteil nur wenige Vorteile haben. Denn die Regelsätze sind nicht wegen ihrer Höhe kassiert worden, sondern weil der Gesetzgeber schlampig gearbeitet hat. Die Politik darf das Existenzminimum, das sie gewährt, auch künftig von den tatsächlichen Ausgaben der untersten Einkommensgruppe in Deutschland ableiten.
Kinder haben nicht viel mehr zu erwarten
Die Politiker dürfen zwar nicht mehr wahrheitswidrig behaupten, die Niedriglöhner gäben ihr Geld auch für Pelzmäntel aus, die man Hartz-IV-Empfängern nicht zubilligen müsse. Wenn der Gesetzgeber aber dieselbe Kürzung mit der Begründung vornimmt, Hartz-IV-Empfänger bräuchten keine Kinokarte pro Monat, hat Karlsruhe offenbar keinen Einwand. Kurzum: die Erwachsenen dürfen von dem Urteil kaum mehr als bisher erwarten. Wenn der Gesetzgeber bockig ist, dann könnte er sogar kürzen.
Bei Kindern wird das nicht so einfach sein. Bei ihnen wurde bisher überhaupt nicht gerechnet. Nun wird sich zeigen, dass auch Niedriglöhner für ihre Kinder mehr Geld ausgeben und ausgeben müssen, als die Kinder der Arbeitslosen bekommen.
Aber auch hier muss künftig nicht der Betrag gezahlt werden, den ein Kind objektiv benötigt, um in einer Wettbewerbs- und Wissensgesellschaft die Chance zu haben, sein Talent zu entwickeln. Es genügt der Vergleich mit anderen Kindern. Im vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber Schülern in einer Notoperation 100 Euro mehr pro Jahr zugebilligt. Ob das reicht, ist offen. Deutlich mehr haben Kinder aber auch nicht zu erwarten. Jedenfalls können sie auf Grundlage des Urteils kaum mehr einfordern.
Sinken des Lohnniveaus nicht berücksichtigt
Karlsruhe hat über die Regelsätze entschieden und über sonst nichts. Die Richter haben diesmal nur das beantwortet, wonach sie gefragt worden sind. Sonst neigen sie schon manchmal dazu, über den Tellerrand hinauszuschauen.
Hartz-IV-Empfänger müssen jede Arbeit annehmen, auch wenn das Entgelt weit unter dem ortsüblichen Lohnniveau liegt. Von dem Gesetz betroffen sind deshalb nicht nur die Arbeitslosen; das Gesetz drückt auch das Lohnniveau in den unteren Einkommensbereichen, nicht nur das solcher Arbeitnehmer, die ihre Löhne vom Staat mit Hartz IV aufstocken lassen müssen. Wir erleben es gerade. Wenn das Lohnniveau dort sinkt, sinkt zugleich auch die Berechnungsgrundlage für Hartz IV. Es ist eine Spirale, und es ist einer der Hauptkritikpunkte an Hartz IV. Das Gericht hat sich damit nicht befasst.
Spreizung der Gesellschaft in Arm und Reich zementiert
Die Richter haben den Politikern einen weiten Entscheidungsspielraum gelassen; sie haben strenge formale, aber kaum inhaltliche Vorgaben gemacht. Das Gericht hat diesmal erkennbar auch genau die Auswirkungen des Urteils auf die öffentlichen Haushalte beachtet.
Das war vor gut einem Jahrzehnt bei den berühmt-berüchtigten Karlsruher Steuerurteilen noch ganz anders. Damals haben die Richter aus eigener Machtvollkommenheit ein wahres Füllhorn an Wohltaten über die Besserverdiener in Deutschland ausgeschüttet - ohne Rücksicht auf die Finanzminister.
Auch Richter lernen. Wer sie damals kritisiert hat, kann heute die richterliche Selbstbeschränkung nicht tadeln. Aber man kann schon darauf hinweisen: Die damals vom Gericht mitverursachte Spreizung der Gesellschaft in Arme und Reiche wird mit dem neuen Urteil im Ergebnis zementiert.
Der Gesetzgeber hat nicht nur bei der Berechnung der Hartz IV-Regelsätze schlampig gearbeitet, sondern er hat auch in anderer Hinsicht klare Rechtsbrüche begangen; zum Beispiel bei der Bedarfsgemeinschafts-Regelung, als er nicht nur der Agentur für Arbeit praktisch alle Entscheidungsmacht übertrug, sondern er hat mit der Gesetzesänderung vom 1.8.2006 auch das bestehende Rechtssystem praktisch auf den Kopf gestellt. Übrigens wurde dies bereits bei dem Erscheinen der Gesetzesänderung von Verfassungsrichtern und einem Sozialrichter in Berlin (der dann auch entgegen diesem Gesetz urteilte) als vermutlich verfassungswidrig kritisiert. Geschehen ist seitdem allerdings nichts.
Oskar Breuer
FEB
10
00:07 Uhr, geschrieben von Werner
Hartz IV
Wenn sich der Anspruch auf Grundsicherung aus den Artikeln 1 + 20 GG ableitet, dann gehören Sanktionen in Form von Regelsatzkürzungen der Vergangenheit an.
Das Grundgesetz setzt nämlich kein Wohlverhalten voraus, um ein Mensch zu sein.
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