Gut fünf Jahre hat sich die Justiz mit den Vorwürfen gegen Manager der LBBW-Immobiliensparte beschäftigt. Nun wurde auch das Verfahren gegen den letzten Beschuldigten gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Die Staatsanwaltschaft sollte sich fragen, ob der hohe Aufwand gerechtfertigt war, meint StZ-Redakteur Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der Berg kreißte und gebar eine Maus – dieser Vergleich drängt sich auf, wenn man Aufwand und Ergebnis des Verfahrens um mögliche Untreue bei der Immobilientochter der LBBW betrachtet. Mehr als fünf Jahre lang haben die Vorgänge um die Auslandsprojekte der Landesbank die Justiz beschäftigt. Was mit einer spektakulären Razzia in der Bankzentrale begann, die durch einen kritischen internen Revisionsbericht ausgelöst worden war, ist nach und nach zusammengeschrumpft. Von anfangs neun Bauvorhaben, die die Staatsanwaltschaft aufs Korn nahm, blieb am Ende gerade mal eines übrig. Nur gegen zwei von vier Beschuldigten wurde die Anklage überhaupt zugelassen. Der Prozess gegen einen jungen Projektleiter wurde bereits wegen geringer Schuld gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Und genauso endet nun auch das Verfahren gegen den Hauptangeklagten, den einst für den Bereich Projektentwicklung zuständigen Geschäftsführer. Nur weil der Ex-Manager durch die jahrelange Belastung zermürbt ist, zahlt er lieber, als weiter für einen Freispruch zu kämpfen – der nach Lage der Dinge nicht unwahrscheinlich erschien.

 

War dieser Aufwand, war die Belastung der Betroffenen wirklich notwendig und gerechtfertigt? Diese Frage muss sich vor allem die Staatsanwaltschaft stellen. Dass sie aufgrund des Revisionsberichts tätig wurde, ist nicht zu kritisieren; einen Anfangsverdacht begründete das Dokument allemal. Doch von der Anklage wegen schwerer Untreue, in die die Ermittlungen mündeten, blieb vor Gericht wenig übrig. Die LBBW wollte ihre Chancen im damals noch boomenden Immobilienmarkt in Rumänien nutzen und nahm dafür Risiken in Kauf. Wäre das Projekt in Cluj nicht wegen der Finanzkrise abrupt gestoppt worden, hätte das Kalkül durchaus aufgehen können. Gewiss haben die Manager in der damaligen Goldgräberstimmung nicht alles hundertprozentig richtig gemacht – aber schwere Schuld, so die Richter, haben sie nicht auf sich geladen. Anders als für sie ist die Einstellung für die LBBW allenfalls teilweise ein Grund zur Freude: Ihre Chancen, im Zivilverfahren Millionen zu erstreiten, sind dadurch sicher nicht gestiegen.