Gustl Mollath muss nach einem aktuellen Gutachten nicht zurück in die Psychiatrie. Mollath kann sich über das Gutachten nicht freuen, aber er wird vor Gericht Genugtuung bekommen, kommentiert StZ-Redakteur Stefan Geiger.

Stuttgart - Es ist das Bild eines unangenehmen Menschen, das der Psychiater Norbert Nedopil zeichnet: Gustl Mollath sei penetrant und rigide; er neige zu Selbstüberschätzung und Rechthaberei. Aber er sei nicht krank, jedenfalls heute nicht mehr. Er sei auch nicht gefährlich. Nedopil gehört zu den wenigen Gerichtsgutachtern, die um die Grenzen ihres Berufsstandes wissen. Sein Wort hat Gewicht. Gustl Mollath kann sich über dieses Gutachten nicht freuen. Aber es ist zutreffend. Das Verhalten Mollaths während des Wiederaufnaheverfahrens in Regensburg hat es von Verhandlungstag zu Verhandlungstag deutlicher gemacht. Der Mann ist nicht die zu Unrecht verfolgte Lichtgestalt, für die er sich selber hält.

 

Das alles ändert nichts daran, dass Mollath großes Unrecht geschehen ist. Er wurde 2006 auf der Grundlage eines unsäglich begründeten Urteils für viele Jahre in die Psychiatrie gesteckt. Zumindest die Dauer der Unterbringung dort war verfassungswidrig. Ungerechtfertigter Freiheitsentzug ist mit das Schlimmste, was der Rechtsstaat einem Menschen antun kann. Mollath wird jetzt aller Voraussicht nach freigesprochen werden, weil die ihm vorgeworfenen Taten heute jedenfalls nicht mehr nachweisbar sind. Das wird ihm nicht viel helfen. Was er erdulden musste, ist nicht wieder gut zu machen.