Das Ulmer Landgericht hat sein Urteil gesprochen. Doch der Mordfall Rubensweg zeigt, wie hoffnungslos ausgeliefert Stalkingopfer sein können – selbst wenn man versucht, ihnen beizustehen, findet unser Ulmer Korrespondent Rüdiger Bäßler.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Ulm/Göppingen - Ein Mann, in dem verborgen ein grausamer Narziss wohnt, rastet aus, als seine Freundin ihn verlässt. Er versinkt in Rachefantasien, droht, bettelt und droht erneut. Die Polizei erkennt das, leitet ein Strafverfahren ein, ein Richter verhängt ein Annäherungsverbot. Später folgt eine weitere Gefährderansprache, der Mann wird einem Psychiater vorgeführt. Die Tabletten, die er bekommt, wirft er zu Hause in eine Ecke. Er belästigt die Ex-Freundin weiter, entzieht sich Polizeikontrollen, indem er tagsüber in seinem Auto herumfährt und nachts darin schläft. Dann kommt es, in einer schrecklichen Konsequenz, zur Katastrophe. Liegt an irgendeiner Stelle ein Behörden- oder Justizversagen vor? Nein. Ein Straftäter, der zu allem entschlossen ist, kann in einem Fall wie diesem letztlich nicht gestoppt werden.

 

Eine Frau verliebt sich in eine  Internetbekanntschaft. Sie braucht ein paar Wochen, bis sie ihren Irrtum erkennt. Sie trennt sich. Der Mann dreht durch, wird zum Stalker, der sich nicht abschütteln lässt. Hunderte Anrufe, SMS- und WhatsApp-Nachrichten laufen auf. Die Frau ignoriert die meisten Kontaktversuche. Aber auf viele antwortet sie doch – meist vorsichtig, ausweichend, den Frieden suchend. Bis zu ihrem Todestag. In allen Beratungsforen für Stalkingopfer wird dringend von jeder Form der Kommunikation mit den Tätern abgeraten. Sie finden sogar in der Wut ihrer Opfer noch Hoffnung für sich, deuten alles um.

Das zu konstatieren ist keine Schuldzuweisung an die 46-Jährige aus dem Rubensweg. Aber eine Mahnung für alle Stalkingopfer von morgen, sich im Fall des Falles umgehend Expertenrat zu holen.