Mit seiner Klage gegen – unter anderem – das Land Baden-Württemberg nach dem Beschluss zum Atommoratorium von 2011 tut der Energiekonzern sich und seiner Glaubwürdigkeit keinen Gefallen, findet StZ-Kommentator Andreas Müller

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Es ist ein bizarrer Rechtsstreit, der jetzt in Bonn verhandelt werden soll. Seltsam erscheint schon, dass die Energie Baden-Württemberg gegen das Land als eigenen Großaktionär klagt – also EnBW gegen BW. Ob dem Konzern Millionen für die Zwangspause zweier Atommeiler zugesprochen werden, ist fast egal: Verlierer sind der Staat und damit die Steuerzahler auf jeden Fall. Für das Land wäre es eingewisser Erfolg, wenn der ebenfalls verklagte Bund (mit-)bezahlen müsste.

 

Vollends merkwürdig wird der Prozess durch die Vorgeschichte. Kurz nach Fukushima hatte sich die EnBW noch damit gebrüstet, einen Altmeiler freiwillig abzufahren. Nach dem Wiedereinstieg des Landes verzichtete sie zudem scheinbar einsichtig auf Rechtsmittel.

Nun entlarvt sie das als reines Kalkül. Man habe sich damals nicht den Zorn von Kunden zuziehen wollen, heißt es in der Klageschrift unverhohlen. Ihrer Glaubwürdigkeit hat die EnBW damit gewiss nicht genützt. Selbst wenn sie am Ende Millionen erstreiten sollte, die sie angesichts der Folgen der Energiewende gut brauchen könnte – durch den Prozess nimmt ihr Ruf erneut Schaden.