Das Verfahren gegen zwei Polizeibeamte wegen des Einsatzes im Schlossgarten beginnt am 24. Juni. Vor dem Prozess sind die Erwartungen hoch, nicht alle können erfüllt werden. Ein Kommentar von Christine Bilger.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Das Bild von den Wasserwerfern im Schlossgarten hat eine immense Symbolkraft. Sobald irgendwo in der Republik über den „Schwarzen Donnerstag“ berichtet wird, werden Aufnahmen dieser martialischen Fahrzeuge aus dem Archiv gekramt. Um diese zentrale Szenen des Polizeieinsatzes geht es von Juni an erstmals in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung.

 

Der 30. September 2010 ist ein schlechter Tag für Stuttgart gewesen. Er hat die Stadtgesellschaft für lange Zeit zerrüttet, das Vertrauen in die Polizei war verloren, manche haben es bis heute nicht wieder gefunden. Der Prozess, für den es nun nach zweieinhalb Jahren – endlich – einen Termin gibt, ist von zentraler Bedeutung für die Aufarbeitung, nicht nur für die Verfahrensbeteiligten: für alle Stuttgart-21-Gegner ebenso wie für die Polizei in Stuttgart und im Land, letztlich für die ganze Stadt.

Obwohl die Bürgerinnen und Bürger in Stuttgart und der Region immer noch nicht eins sind in der grundsätzlichen Beurteilung des Bahnprojekts Stuttgart 21, gibt es doch einen Minimalkonsens unter den meisten Gegnern und Befürwortern: Der „Schwarze Donnerstag“ hätte niemals stattfinden dürfen. Viele, die den Einsatz im Park miterlebt haben, haben traumatische Erinnerungen an diesen Tag. Und nicht zuletzt ist mitunter in der Polizei eine Verunsicherung zu spüren, weil alle Beamten kollektiv mit in die Verantwortung für den Einsatz genommen werden.

All diese Verletzungen zu heilen, das kann der Prozess und das ihm folgende Urteil nicht leisten. Aber er ist ein wichtiger Schritt bei der Aufarbeitung der Ereignisse, die nun nach langem Warten weitergehen kann.