Ist der Landtag gezielt um sein Kontrollrecht gebracht worden? Diesen Verdacht zu klären müsste jedem Abgeordneten wichtig sein, kommentiert StZ-Redakteur Andreas Müller und fragt sich: Was gibt es da eigentlich noch zu überlegen?

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Was gibt es da eigentlich noch zu überlegen? Seit einer Woche steht nun schon der Verdacht im Raum, dass dem (ersten) Untersuchungsausschuss des Landtags zum Polizeieinsatz im Schlossgarten wesentliche Informationen vorenthalten worden sind. Doch die Abgeordneten von CDU und FDP grübeln nach wie vor, wie sie mit dem Antrag von Grünen und SPD für einen neuen Ausschuss umgehen sollen. Erst an diesem Dienstag wollen die beiden Fraktionen über ihr Abstimmungsverhalten am Mittwoch entscheiden; vieles spricht dafür, dass es auf eine Enthaltung hinauslaufen wird.

 

Nicht Ja und nicht Nein sagen – das mag in manchen Fällen ein Ausweg sein. In diesem Fall wäre es ein Armutszeugnis für die einstigen Regierungsfraktionen. Natürlich müssen sie nicht begeistert darüber sein, dass der „schwarze Donnerstag“ ein zweites Mal aufgearbeitet wird – diesmal hoffentlich gründlicher. Und ihr Argwohn, dass es Grün-Rot auch darum gehe, die Erinnerung an die unselige Amtszeit von Stefan Mappus möglichst lange wachzuhalten, ist wohl auch nicht ganz aus der Luft gegriffen.

Das Parlament in der Kontrolle behindert

Doch im Kern geht es um einen durch mehrere Dokumente belegten Verdacht, der keinen Abgeordneten – egal welcher Partei – kalt lassen kann: dass der Landtag durch das gezielte Vorenthalten von Informationen in seiner Hauptaufgabe behindert wurde, die Regierung zu kontrollieren. Alle Abgeordneten, die ihr Mandat ernst nehmen, müssten das größte Interesse daran haben, diesen ungeheuerlichen Verdacht zu klären: jene, die damals schon dem Parlament angehörten ebenso wie die Jüngeren, die mit Mappus ohnehin nichts mehr am Hut haben. Also: was gibt es da eigentlich noch zu überlegen?