Verlinken ist nicht Herunterladen: die Nutzer und Justitia lernen noch dazu ein Kommentar von Jan Georg Plavec.

Digital Desk: Jan Georg Plavec (jgp)

Stuttgart - Natürlich gilt das Urheberrecht auch im Internet. Deshalb wurden die Tauschbörse Napster und der Downloaddienst Kino.to abgestellt; deshalb zahlen Tausende von Internetnutzern Abmahngebühren, weil sie angeblich illegal Musik heruntergeladen haben. Doch mancher Gesetzestext aus der Offline-Zeit passt nur mit einiger Mühe in die neue Realität. Das gilt besonders fürs soziale Netz, wo jeder Nutzer zugleich ein Inhalteanbieter ist. Wer rechtlich auf Nummer sicher gehen will, kann derzeit am digitalen Leben in den Online-Netzwerken mangels adäquater Gesetze nur eingeschränkt teilnehmen.

 

Zum Beispiel ließe sich das Einbetten von Links ins Zitatrecht übernehmen. Damit würde eine urheberrechtlich weitgehend unproblematische Praxis legalisiert. Durch das Weiterverbreiten online frei verfügbarer Inhalte – von Raubkopien abgesehen – werden Urheber in aller Regel nicht geschädigt. Daher sollten den Facebook-Nutzern in solchen Fällen auch keine Abmahnungen drohen. Es ist schon technisch kaum machbar, Millionen von Rechtsverstößen in Online-Netzwerken zu ahnden.

Dass das Teilen von Inhalten stillschweigend akzeptiert wird, ist bereits Teil eines Lernprozesses. Und zum Wandel zu einem an die Online-Zeit angepassten Recht werden auch die Gerichtsentscheidungen beitragen, die in den kommenden Jahren zu Facebook-Fällen anstehen.